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nung lassen, dass sie sobald weiser» Nachschlagen Raum gebe»können.
Leitung. Eine auS drey Mitgliedern des StaatSrakhsbestehende Commission, welche auf ein Jahr von diesem Rathernannt werden, nud wieder wählbar sind, mit keiner Art Ent-schädigung, weder für Reisen noch für irgend Anderes; achtDistrikts - Jnspectoren und 38 Unter - Jnspectore»für die Kreise, die von jenem Ausschusse gewählt werden; einErziehnngsrath, welcher aus der genannten Commission,aus den Inspektoren und den Unter-Inspektoren zusammen-gesetzt ist, und sich iedes Jahr einmal versammeln soll. Theilsans Eifersucht, theils zur Vermeidung auch der kleinsten Aus-gaben für Besoldung, wollte man, dass die Männer der Voll-ziehungs- und Verwalkungsgewalk, welche oft auf Urlaub, stetsaber von den politischen Gegenständen und Verhandlungen inAnspruch genommen sind, die Leitung des Schulwesens aus-schliesslich haben sollten, und das Ergebnis? ist, dass die Com-mission selbst nichts thut, und die Andern nichts thun lässt.
Die Schulen werden von den Inspektoren und Unker-Jnspecto-ren nur selten besucht, und der Ecziehungsrath wird nichtzusammenberufen. Die Vorsteher der öffentlichen Anstalten sindvon Rechtswegen Inspektoren in der eignen Schule oderüber sich selbst; sonst sind sie einigermaßen den DisirictS-Jn»spectoren untergeordnet.
Schulen. Das Gesetz hak höhere Schulen und nie-dere Schule» im Auge. Die niedern sind bloß Elemcntar-odec Primärschulen; die höher» fangen von der Gram-matik an, und schreite» z« den Wissenschaften fort.
Die untern Schulen haben zwey Classen, eine erstefür die Grundlehren der katholische» Religion, Lesen, Schrei- ^ben, Rechnen und die Regeln der Höflichkeit; die zweyte für ldie Grundlehren der katholischen Religion wie oben, Schönschrei- !ben, Grammatik und Rechtschreibung des Italienischen , diehauptsächlichen Vorschriften und angemessenen Uebungen, umdie eignen Gedanken auf geordnete Weise schriftlich auszudrucken,Fortsetzung der Arithmetik, die Pflichten des Bürgers gegen dasVaterland. Für die Mädchen soll der Unterricht in den weib-lichen Arbeiten hinzukommen.
Die höher» Schulen theilen sich in drey Classen: deeGrammatik, Rhetorik, Philosophie. Ihr Curs dauert fünsbis sechs Jahre. Sie umfassen hauptsächlich das Studium decitalienischen, der lateinischen, der französischen und der teut-schen Sprache (das der zwey letzten ist frey gestellt), der Reli-gion, der Geographie und Statistik, der Chronologie, der Ge-schichte und der Mythologie, des Zeichnens, der Bau- n»dFeldmcssknnst (freystehende Studien), der Physik, der Natur-geschichte und der Nnfangsgrüude der Technologie, der Mathe-matik, Logik, Metaphysik und Ethik, der Grundsätze der Land-wirchfthast, der Anfangsgründe des öffentlichen Rechts uswinsbesondre des schweizerischen. Beynahe alles dieses bleibtnoch zu schaffen.