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Neunter Band. Der Weltverkehr und seine Mittel. Erster Theil.
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Eisenbahnen: Signalwejen und Weichensicherung.

Die Ausdehnung der einen Leitungshälste hebt diejenige der anderen auf. In Abb. 320greift das geteilte Gestänge an zwei Winkelhebeln an, deren freie Enden durch eine Gelenk-stange s verbunden sind. Unter den verschiedenen Ansglcichern für Drahtzüge hat sich diein Äbb, 300 gezeichnete gut bewahrt. Sie ist von Büssing erfunden und wirkt einfach undsicher. Jede der beiden Leitungen wird unterhalb des Stellwerks durch eine mittels Gewichts-hcbcls 6 beweglich gelagerte Rolle abgelenkt. Je nach der Luftwärmc zur Zeit des Einbaueswird der Abstand an dem gebogenen Fnhrungseisen jenes Hebels größer oder kleiner gewählt.Dehnt sich der Draht, so sinkt die Rolle mit dein Gewichtshebcl, während sie umgekehrt beiseinem Zusammenziehen sich hebt. Die beiden zu jedem Stellwerkshebel gehörenden Rollen-hebel liegen dicht nebeneinander, das Gewicht 6 ist nur wenige Zentimeter dick. Beim Umlegendes Stellhebels muß nun die Drahtrolle in ihrer Lage verbleiben, was durch 2 Klemmen erreichtwird, die an jedem der Gewichtshebel sitzen und beim Ziehen der Leitung sich fest gegen dasbogenförmige Flacheisen legen und dadurch den Hebel festhalten. Nach Umlcgnng der Weiche

hört die Klemmnng von selbstauf, die beiden Gewichtshebelkönnen wieder frei spielen unddie Wärmeeinflüsse unschädlichmachen, so daß die zwei Drähtein der Ruhelage stets gleichstraff gespannt sind. Für dieSignalleitungen nimmt manhäufig ein gleiches Spannwerk.Wo ein Vorsignal mit demAbschlußmast verbunden ist, stehtersteres mitunter bis 1200 mvom Stellwerk entfernt. Einesolche Drahtlänge erleidet einerecht erhebliche Längenände-rung. Für diesen Fall eignetsich die ebenfalls von Büssingzuerst angegebene einfache Aus-gleichvorrichtung der Abb.315.Die lose Rolle mit Belastnngsgewicht wird in jede der beiden Drahtlcitungen eingehängt.Beide Rollen sind miteinander verbunden, um wieder ein Anheben oder Senken der Gewichtebeim Stellen des Signals zu vermeiden. Ausgleiche! für Drahtzügc heißen auch Draht-spanner.

319. Ansgteichoorrichtung durch DopPelhedrt.

320. Gcteiikmisgleicher für Gestänge.

Blockverfuhrrn.

Die Handhabung der vorstehend geschilderten Sicherheitseinrichtungen, insbesondereder Signalhebel, bedarf aber noch eines gewichtigen Schutzmittels, damit die Thätigkeitder Stellwerkswärter in vollem Einklang mit dem Zugmeldedienst steht und nicht etwamehrere Züge in zu schneller Folge hintereinander ab- oder gleichzeitig in dieselbe Fahr-straße eingelassen werden und aufeinander rennen. Dieses Mittel ist gegeben in demBlockverfahren, dessen Name von dem englischen to blosü ^ sperren herrührt (linsdlosüsck --- Linie gesperrt oder geblockt). Die hierbei benutzten Blockeinrichtungen legen aufdeutschen und vielen anderen Bahnen das Signal am Ein- oder Ausfahrtmaste elektrisch-mechanisch fest. Sie ermöglichen dadurch, bestimmte Gleisstrecken für die Fahrt eines Zugeszu sperren (zu „blocken") und sie nur von einer solchen Stelle aus für die Fahrt freizu geben (zu „entblocken"), die mit Sicherheit beurteilen kann, ob diese Fahrt erfolgendarf oder nicht. Heutigestags werden sowohl die Zugfahrten innerhalb der Bahnhöfeals auch die Zugfolge auf der Strecke durch dieses Mittel gesichert. Man unterscheidetdemgemäß die Stations- und die Streckenblockung. Hierzu treten noch weitere Block-sicherungen für Bahnkreuzungen in Schienenhöhe, für Drehbrücken, Tunnels u. s. w.

In jedem Falle wird die Sicherung durch ein elektrisches Blockwerk ausgeübt, daseinen mechanischen Verschluß herstellt, der nur von einem entfernten Orte aus durchdessen Blockwerk elektrisch aufgehoben werden kann. Bringt man also ein Blockwerk mitden Stellhebeln der Signale und Weichen, den Berriegelungshebeln der Drehbrücken u. s. w.in Verbindung, so bewirkt seine Einrichtung, daß der Wärter, wenn er es in Thätigkeitsetzt (bedient), seine Stellvorrichtung unverrückbar festlegt. Er kann sie nicht eher wiederbewegen, als bis sie durch das Blockiverk der entfernt liegenden Überwachungsstelle(Stationsbüreau u. s. w.) frei gegeben, also entriegelt ist. Zwei derartige zusammen-