Posteinrichtungen Englands. 19
Der großartige Briefverkehr Englands ist um so überraschender, wenn man bedenkt,daß daselbst noch ein nicht unerheblicher Bruchteil der unteren Volksklasseu des Schreibensunkundig ist.
Mit der Einrichtung, der zufolge nach allen Teilen des vereinigten Königreichsleder Brief nur einen Penny kostete, ging ein gewisser Freimachungszwang Hand inHand. Zwar befördert die englische Post nicht freigemachte Briefe, doch gilt das Nicht-freimachen für unanständig und hat gewöhnlich die Weigerung der Annahme seitens desAdressaten zur Folge. Im Jahre 1859 wurde der Versuch gemacht, den unbedingtenFreimachungszwang für alle sich innerhalb der Grenzen des vereinigten Königreichs be-wegenden Briefe einzuführen. Die Maßregel stieß jedoch sowohl im Publikum als auch inParlamentarischen Kreisen auf so heftigen Widerstand, daß man sie nach ganz kurzer Zeitwieder aufheben mußte.
Dw Summe des auf Postanweisungen und aus Postbons vermittelten Barverkehrsbelief sich im Jahre 1898 auf etwa 1208 Millionen Mark. Die Zahl der Postanstalten
13. GrigUschrs Frerkorrvert 1840.
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betrug 21197, die der Briefkasten 51 595. An Beamten und Unterbeamten warenISO 110 im Post- und Telegraphendienste thätig, von denen indes sehr viele nur aushilfs-weise beschäftigt wurden. Die Einnahmen aus dem Post- und Telegraphenwesen er-reichten im Berwaltungsjahre 1898/99 die Höhe von 250 000 000 Mark, wogegen dieAusgaben sich auf 175 000 000 Mark stellten.
Eine eigenartige Einrichtung besteht in England seit 1891 hinsichtlich der Be-förderung der sogenannten Eisenbahnbriefe. Diese dürfen das Gewicht von 1 Unzenicht überschreiten. Sie werden vom Absender mit einer Postsreimarke zu 1 ll. beklebt,aber nicht der Post, sondern der Eisenbahn übergeben, welche für die Beförderung nachdem Bestimmungsorte sorgt und dafür ihrerseits noch eine Gebühr von 2 cl. erhebt. AmBestimmungsorte können die Briefe von der Eisenbahn abgeholt werden. Geschieht diesnicht, so überliefert die Eisenbahn die Sendungen an die Post behufs Übergabe an denAdressaten. Die Maßregel erstreckt sich jedoch nur auf bestimmte Eisenbahnen. Bondiesen dürfen die Briefe auch nur mit solchen Zügen befördert werden, die sonst nicht zumTransport von Postsachen dienen. Das Verfahren erscheint nicht unbedenklich, da diePostverwaltung sich damit ihres Vorrechts der ausschließlichen Briefbeförderung teilweiseentäußert, auch die Wahrung des Briefgeheimnisses unzweifelhaft in weit geringerem
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