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Versendung von Drucksachen. Postkarten. Postanweisungen.
völkernng erfreut sich jetzt die Postkarte der größten Beliebtheit; sie enthebt uns in vielenFällen der Notwendigkeit, langatmige Briese zu schreiben, und gewährt anderseits auchwieder das erwünschte Mittel, unseren Geschäftsfreunden, Angehörigen u. s. w. in derFerne kurze Nachricht von uns zukommen zu lassen, was sonst wohl unterbleiben würde.In letzter Zeit ist die Versendung von Postkarten mit Abbildungen auf der Rückseitesehr in Ausnahme gekommen, und das Sammeln solcher Ansichtspostkarten wird so-wohl von der Herren- als auch von der Damenwelt eifrig betrieben. Die Versendungderartiger Karten hat bereits einen ganz ansehnlichen Umfang gewonnen. So wurdenim Jahre 1898 vorn Niederwalddenkmal bei Rüdesheim aus 216 000 Stück, vom Kyff-häuserdenkmal aus 168 000 Stück, vom Brocken (im Harz) aus 144 000 Stück Ansichts-postkarten abgeschickt. Eine Erfindung der neuesten Zeit sind die Kartenbriefe, welchezuerst von Privat-Stadtbrief-Befördernngsanstalten in den Verkehr gebracht und dannauch von verschiedenen Postverwaltungen eingeführt worden sind. Bei der deutschenReichspost finden sie seit dem 1. November 1897 Verwendung. Sie bestehen aus einemetwa 13 ora breiten, 31 mir langen Streifen dünnen Kartonpapiers, der zweimal zu-sammengefaltet ist und am Ende in eine Verschlußklappe anslänft. Zur Herstellung desVerschlusses sind die Spitze der Verschlußkappe und die beiden Seitenränder des Karten-briefs nach innen zu mit Klebstoff versehen. Um das Öffnen zu erleichtern ist der Briefan beiden Seiten durchkocht, so daß die Ränder mühelos abgetrennt werden können.Die Kartenbriefe unterliegen demselben Porto wie gewöhnliche Briefe. Anfänglichwurden sie vom Publikum der Neuheit wegen viel gekauft, jetzt hat jedoch ihr Absatzsehr nachgelassen.
Postanweisungen. Postnachnahmesendungen. Postaufträge. Die Postist bei der ihr zunächst zufallenden Aufgabe, als Beförderungsanstalt zu dienen, nichtstehen geblieben; sie hat auch die Vermittelung des baren Geldverkehrs, soweit es sichdabei um nicht hohe Beträge im einzelnen handelt, in den Kreis ihrer Wirksamkeit ge-zogen. Zu dem Zwecke wurde Ende der vierziger Jahre des 19. Jahrhunderts inPreußen das Verfahren der baren Ein- und Auszahlung von Beträgen bei den Post-anstalten eingeführt. Wegen der Umständlichkeit desselben sowie wegen der Höhe derGebühren machte indes die Entwickelung des neuen Dienstzweiges nur langsame Fort-schritte. Das änderte sich sofort, als man im Jahre 1865 an die Stelle des bestehendendas sehr einfache Postanweisungsverfahren setzte und die Gebühren sehr bedeutendermäßigte. Jetzt können bei allen Postanstalten auf Postanweisungen Beträge bis zu800 Mark behufs der Wiederauszahlung an den Empfänger der Postanweisung gegeneine geringe Gebühr eingezahlt werden. Der Postanweifungsverkehr in Deutschland hatinfolge dieser Erleichterungen einen solchen Aufschwung genommen, daß er demjenigenvon England und Frankreich zusammengenommen gleichkommt. Durch Einführung vontelegraphischen Postanweisungen ist in diesem Verkehrszweige eine noch weiter gehendeErleichterung geschaffen worden. Wenn nämlich zwischen der Aufgabestation und demAuszahlungsorte eine öffentliche telegraphische Verbindung besteht, so kann der Ein-zahlende verlangen, daß die Postanstalt am Aufgabeorte mittels Telegramms die Post-anstalt am Wohnorte des Adressaten von der Einzahlung des Betrages in Kenntnis setzt,woraus an letzterem Orte sofort die Auszahlung gegen Quittung auf dem Postanweisungs-telegramm erfolgt. Da die Postanweisungstelegramme sogleich durch Eilboten demEmpfänger zugestellt werden, kann in möglichst kurzer Frist einer weit entfernten Person,die sich z. B. in augenblicklicher Geldverlegenheit befindet, geholfen werden, während auseinfachem brieflichen Wege eine Verzögerung und Zeitverlust ganz unabwendbar seinwürden. Die Beträge der für Girokunden der Reichsbank eingegangenen Postanweisungenliefert die deutsche Reichspost für Rechnung der Adressaten auf deren Wunsch gleich andie Reichsbank ab, wodurch den betreffenden Geschäftsleuten Mühe und Zeit erspartwird. Die Postverwaltung besorgt ferner nicht allein im Wege des Nachnahme-verfahrens, sondern auch auf Grund von Postauftragsbriefen das Einziehen vonGeldbeträgen (bis 800 Mark) und kommt in einem solchen Grade den allgemeinen Ver-