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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850 / von Friedrich Vogel
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achten und jeder überwiegende Einfluß einseitiger kirchlicher, insbesondere auch Ultra montaner Tendenzenauf die politischen Zustände unsers Vaterlandes zurückgewiesen werde.

Auf der andern Seite stehen wir in der entschiedenen Ansicht, daß vor Allem aus der Landfriedegegen Gewaltthat gesichert, die unbefugte Einmischung roher Partcischaarcn in die Angelegenheiten einesKantons verhindert, der Bürgerkrieg und die Anarchie des Bundes gehemmt und die Angelegenheitender Eidgenossenschaft aus bundcsmäßigcm Wege erledigt werden sollen.

Mit Rücksicht auf diese Grundsätze und in Anbetracht der Ungewißheit, welche damals noch über jenenfür unser Vaterland bedenklichen Ereignissen ruhte, hatten wir uns entschlossen, eine vermittelnde Stellung imInteresse des Friedens der Eidgenossenschaft einzunehmen, und zu diesem Behufe verfügt, was folgt:

1) Es sollen vier Bataillone Infanterie, zwei Battericen Artillerie, zwei Kompagnieen Scharfschützen undeine Kompagnie Kavallerie sofort aufgeboten und die übrigen Truppen unsers Kontingentes aufs Piket gestelltwerden. Als Obcrkommandant über diese Truppen ist der Herr eidgenössische Oberst Zieglcr ernannt.

2) Der Große Rath unsers Kantons soll auf künftigen Mittwoch zu einer außerordentlichen Sitzungeinberufen, demselben Bericht erstattet und die erforderlichen Weisungen von ihm eingeholt werden.

3) Es sei auf eine beförderliche Besammlung der eidgenössischen Tagsatzung zu dringen, damit diese aufbundesmaßigem Wege die für die Wohlfahrt und den Frieden des Vaterlandes nöthigen Beschlüsse fasse.

4) Die Regierungen der hohen Stände Glarus, Schaffhausen, Appenzell beider Rhodcn, St. Gallen ,Graubündten und Thurgau seien zu ersuchen, auch ihrerseits die nöthige Mannschaft marschfertig zu halten undAbgeordnete zu einer Verständigung über gemeinsame Maßregeln nach Zürich zu senden.

5) Auch die Regierungen der übrigen hohen Stände, welche geneigt seien, in dem oben bezeichneten Sinnezu einer Besprechung Hand zu bieten, bitten wir, durch Abgeordnete sich dabei vertreten zu lassen.

6) Jede Zusammenrottung von bewaffneten Freiwilligen und jeder Zuzug von Rcisläufern in einen andernKanton soll alles Ernstes verhindert und Zuwiderhandelnde den Gerichten zur Bestrafung überwiesen werden.

7) Hievon sei sämmtlichen hohen Ständen Kenntniß zu geben.

Wir zählen darauf, liebe Mitbürger, Ihr werdet aus diesen Beschlüssen und ihren Motiven ersehen, daßuns dabei keinerlei einseitiger Partcigeist geleitet, sondern allein die Liebe zu friedlicher Entwicklung unsersVaterlandes und eine eidgenössische Gesinnung beseelt haben.

Die zwar nicht amtlichen, aber dessen ungeachtet glaubwürdigen Berichte, welche uns heute Abend zuge-kommen sind, lauten viel beruhigender. Es ergibt sich daraus, daß die Insurgenten, welche in Verbindung mitReisläufern die Emmenbrücke besetzt hielten, von den Truppen der Regierung zurückgeschlagen, sich aufgelösthaben, der Kanton Luzern von den eingedrungenen Freischaarcn verlassen worden sei, und sowohl Jesuitengegnerals Jesuiten freunde in Luzern sich insgesammt um die Regierung schaaren, um die gesetzliche Ordnung auf-recht zu erhalten. Ferner wurde uns berichtet, die Aufmahnung der Truppen der innern Schweiz , welche bereit waren,der Regierung von Luzern zuzuziehen, sei widerrufen, und von der Regierung des h. Standes Bern sei erklärt wor-den, daß ihre Truppen lediglich bestimmt seien, das Eindringen von Freiwilligen in den Kanton Luzern zu verhindern.

In Folge dieser Nachrichten haben wir uns heute Abend veranlaßt gesehen:

1) einen Theil der aufgebotenen Mannschaft wiederum zu entlassen;

2) die Sitzung des Großen Rathes abzubestellen;

3) das Begehren einer Tagsatzung zurückzuziehen;

4) die Einladung an die in Nr. 4 und 5 der obigen Beschlüsse bezeichneten Stände so wie das beschlosseneKreisschrcibcn zu unterlassen.