Buch 
Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850 / von Friedrich Vogel
Entstehung
Seite
96
JPEG-Download
 

96

I)r. Bluntfchli mit 151 gegen 29 Stimmen angenommen, derjenige deS Herrn Hünimit 150 gegen 29 Stimmen verworfen, nnd hierauf der vom Regierungsrath verlangte Kredit von40,000 Franken für Anschaffung von Kaputröcken für die Landwehr, für einen achttägigen Unter-richt des Stabs aller Bataillone, der Landwehr zur Nachholung der gesetzlichen Uebungen, fürdreiwöchentlichen Unterricht der Kadetten erster Klasse, achttägige Instruktion einer Artilleriekompagniemit 12Pfünderkanonen rc. auf 60,000 Frkn. erhöht.

Am 23. September beschloß der Regierungsrath auf den Anzug des Präsidenten des Polizei-rathes, daß ihm aus verschiedenen Kantonsthcilen theils mündliche theils schriftliche Berichte zuge-kommen seien, nach welchen mehrere Geistliche in ihren letzten Bettagspredigten vorherrschend und »zwar in einer Weise politisier haben, durch welche die Gemüther der Zuhörer in hohem Gradebeunruhigt worden und leicht das Bestreben gefunden werden könne, den Beschlüssen der Behörden,insoweit sich dieselben auf die gegenwärtige politische Lage unsers Vaterlandes beziehen, entgegen zutreten, htevon dem Kirchenrath Anzeige zu machen und die Erwartung auszusprechen, daß er diePredigten dieser Geistlichen einziehe, und sodann je nach Umständen gegen dieselben verfahren möge,und durch die Statthalterämter an alle Geistlichen des Kantons ein Zirkular zu erlassen, worinman sich dahin aussprach, daß man es nicht dulde, daß auf der Kanzel, gleichviel in welcher Rich-tung, politisirt oder daß dieselbe dazu mißbraucht werde, in irgend welcher Weise gegenüber denBeschlüssen des Großen Rathes oder der Regierung zu agitiren, indem, wenn dieses geschehen sollte,gegen die Fehlbaren eingeschritten und sie dem Gerichte überwiesen würden. Im Fernern wurdebeschlossen, gegen das Inserat in Nr. 261 der Eidgenössischen Zeitung wegen Aufreizung zu Auf-ruhr oder Widersetzlichkeit gegen die amtliche Gewalt und wegen Amtsehrverletzung gegenüber demGroßen Rath Klage zu führen. Der Polizeirath ernannte zu Führung der Voruntersuchung undDurchführung dieser Klage als Staatsanwalt all koo den Herrn Kantonsfürsprech Ehrhart, undder Regierungsrath beeidigte ihn am 27.

Der Polizeirath hatte nun ein wachsames Auge auf Verbreitung von Gerüchten und überwieseinige Personen, die solche ausgestreut oder verbreitet hatten, dem Strafrichter.

Den 29. September erließ der Präsivent des eidgenössischen Kricgsrathes die Aufforderung,wenigstens zwei Drittheile der Munition zum Verpacken in Bereitschaft zu halten.

Am 5. Oktober ertheilte der Regierungsrath dem Kriegsrath einen Kredit von 16,000 Frkn.zum Ankauf von 50 Reitpferden für Unteroffiziere der Artillerie.

Am 9. Oktober beschloß der Regierungsrath, den ersten und zweiten Bundesauszug allerWaffen auf das Piquet zu stellen, da die Landsgemeinden und Großen Räthe in den sieben Kan-tonen Festhalten an dem Sonderbund aussprachcn; ferner dckretirte er, daß 450 Trainpserde fürdenselben aus den Quartieren ausgehoben werden. Die militärischen Uebungen der Landwehr unddiejenige der Artillcriekompagnie fanden ganz nach Vorschrift ohne die mindeste Störung statt.

Den 12. Oktober wurde die Landwehr erster Klasse aufs Piquet gestellt, die Infanterie in2 Divisionen und 4 Brigaden eingetheilt und zu Kommandanten derselben ernannt die HerrenOberst Fierz, Häuser, Oberstlieutenant v. Muralt und Oberstlieutenant Brunner, zu DivisionärSdie Herren Oberst Ziegler und v. Orelli. Herr Fürsprech Ehrhart wurde als Stellvertreter derStaatsanwaltschaft für die in den §8 88 bis 109 des Strafgesetzbuches benannten Verbrechenbestellt.