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Hinsicht auf die Volkszählung wurde festgesetzt, daß als Grundlage zur Ausmittlung der Stellver-tretung für den Kanton Zürich die Volkszählung vom Jahr 1836 gelte, daß aber nach jeder eid-genössischen Zählung auf Grundlage derselben die Stellvertretung durch ein Gesetz auszumitteln sei.
Am 29. November verwarf der Nationalrath mit 60 gegen 30 Stimmen die Motion Evtels(von Waadt ), daß der Bundesrath über seine Beschlüsse in der auswärtigen Politik Bericht erstattenund namentlich die Aktenstücke und Korrespondenzen in der Flüchtlingssache vorlegen soll; der dritteArtikel, daß die Ausweisungsbeschlüsse in der Vollziehung suSpendirt werden, wurde mit 66 gegen23 Stimmen ebenfalls verworfen.
Am nämlichen Tag beschloß unser Regierungsrath Aushingabe auch des der Reichsgewalt ge-hörenden Kriegsmaterials.
Anfangs Dezember befanden sich nur noch 140 Flüchtlinge im hiesigen Kanton.
Am 13. Dezember beschloß der Nationalrath mit 56 gegen 24 Stimmen, daß die den italieni-schen Flüchtlingen abgenommenen Waffen an Sardinien abzuliefern seien gegen Vergütung allerKosten und gegen Entschädigung von 26,000 Franken an die betreffenden Kantone.
Den 14. Dez. entschied sich der Ständerath mit 30 gegen 9 Stimmen für den französischen Münz-fuß. Im Nationalrath wurde die Motion des Herrn Dr. Escher von Zürich wegen der Eisenbahnange-legenheit, wornach diese zu einer eidgenössischen erklärt wird, mit 79 gegen 4 Stimmen angenommen.
Am 17. Dez. wurde von der Bundesversammlung (den vereinigten Räthen) mit 76 von 157Stimmen zum Bundespräsidenten für das Jabr 1850 erwählt Herr Heinrich Druey (von Waadt ),zum Vizepräsidenten Herr Munzinger, zum Präsidenten des Bundesgerichts Herr Dr. Kern.
Am 18. nahm auch der Ständerath den Beschluß des NationalratheS in Eisenbahnsachen mitgroßer Mehrheit an.
Den 19. wurde der Antrag des Bundesrathes auf eine schweizerische Volkszählung im März1850 angenommen.
Am 22. vertagte sich der Nationalrath bis auf den 2. April und die Räthe gingen aus einander.
Den 29. wurde das hiesige Flüchtlingskommissariat aufgehoben.
1850 .
Am 5. Februar versammelte sich die Synode der Geistlichkeit, um die ihr vorgelegten GesetzeS-entwürfe, betreffend die Organisation des Kirchenrathes und die Wahl der Pfarrer, zu begutachten.
Bezüglich des ersten Gesetzes beschloß die Synode mit 78 gegen 31 Stimmen dafür zu bitten,daß der ganze Gegenstand verschoben werde, mit 81 gegen 29 ferner dafür, daß der Kirchenrathaus 9 Mitgliedern, mit 85 gegen 23, daß er eventuell aus 7 Mitgliedern mit Zuzug von 3 zubezeichnenden Mitgliedern der Synode zu Prüfungen bestehen soll, mit 83 gegen 26, daß in denWahlen Parität stattfinde, mit 70 gegen 33 Stimmen dafür zu bitten, daß der Sekretär aus demMinisterium sei und mit 97 gegen 22, daß der Antistes eine AmtSdauer von 4 Jahren erhalte.Sowohl die Majorität als die Minorität reichten ihre Ansichten und Wünsche in gedruckten Me-morialien dem Großen Rathe ein. — Den 6. berieth die Synode den Gesetzesentwurf wegen derPfarrwahlen und beantragte beinahe einstimmig verschiedene Aenderungen in demselben.
Montags den 11. Februar versammelte sich nun der Große Rath zu seiner zweiten ordentlichen
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