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Die Landwirthschaft ist Hauptbeschäftigung der Einwohner, daneben hat es Handwerker,Schiffleute (vorzüglich zu Nol) u. s. f.
Im Jahr 1840 wurde im Pfarrhaus eine umfassende Baute ausgeführt und dabei ein Unter-weisungszimmcr eingerichtet. Dieselbe kostete 2200 fl.. Im gleichen Jahre begann der Pächter desSchlosses, Herr I. L. Bleuler, Kunstmaler, mit Genehmigung und mit ökonomischer Beihülfeder Regierung, die Anlagen am Rheinfall zu restauriren, indem er zuerst eine neue Brücke (Schau-gerüste) dicht am und zum Theil unter dem Fall des Rheines errichtete, und gleichzeitig außerhalbdes Schloßraumcs ein Oekonomiegebäude (Bauernhaus) erbaute. Anno 1841 begann er sodannden Neubau des zunächst gegen den Rheinfall befindlichen Theils des Schloßgebäudes und vollendetediese Baute im Jahr 1843. Das neue Gebäude ist nach einem Plane des Herrn Architekt FerdinandStadler ganz in gothischem Style erbaut und enthält im Erdgeschoß eine Kunsthandlung und eineOsrnern obseurn, solide mit Glaswänden eingefaßte Treppen, im obern Stockwerk einen großenschönen Saal mit einer Sammlung von Oelgemälden klassischer Meister, mehrere andere geschmack-voll meublirte Salons und Schlafzimmer u. a. Das Trottoir im Hofe wurde mit Asphalt belegt,die Anlagen und Wege, die vom Schloß zum Rheinfall führen, verbessert und verschönert. DieBaute kostete den Pächter gegen 50,000 fl., an welche die Regierung 10,000 fl. beitrug.
Anno 1844 wurde die durch die Kirchgemcinde sich ziehende Hauptstraße nach Schaffhausen ,die 1838 und 1839 erbaut worden, in Kühlenthal oberhalb Flurlingen durch einen Durchbruchgeschädigt, der in einem Raum von zirka 15000 Quadratfuß über 700 Kubikklafter Erde in Be-wegung setzte. Der Erdschlipf wurde durch eine 20 Fuß tief unter der Fahrbahn angebrachte Tollezum Stehen gebracht und die Straße in ihrer ganzen Breite wieder hergestellt.
Im Jahr 1845 verkaufte die Regierung das Schloß mit allen Liegenschaften, Gebäuden undZubehörden für 50,000 fl. an Herrn I. L. Bleuler. In dem Kaufbrief ist folgende auf dasPublikum berechnete Bestimmung enthalten: „Der Käufer ist berechtigt, die Zugänge zum Rheinfall,so weit sein Eigenthum geht, mit Ausnahme des Rheinhaldenweges zu beschließen und von den-jenigen Personen, welche diese Zugänge und Anlagen zur Beschauung des Rheinsalls benutzen wollen,ein bestimmtes Eintrittsgeld zu fordern, nämlich von Landesfremden für eine erwachsene Personeinen französischen Franken, von Schweizerbürgern vier Batzen, für Kinder die Hälfte; Kantons-bürger bezahlen ein beliebiges Trinkgeld." Ferner: „Der bestehende Fußweg zwischen dem Pfarrgutund den Schloßgütern bis zum Rhein hinab an die Fähre soll von dem Käufer und seinen Rechts-nachfolgern unterhalten und nie abgeschlossen werden."
Im Jahr 1847 begann die Kirchgemeinde die schon lange projektirte Verbindungsstraße vonUhwiesen durch das sogenannte Mördergäßchen bis zum Rheinfall, die aber erst 1850 vollendetwurde, und erhielt an die dießfälligen Kosten vom Staat einen Beitrag von 3750 fl.
Anno 1849 erbaute der Staat auf der Psrundlokalität ein Waschhaus und Holzschopf, daS1230 fl. kostete.
Im Jahr 1850 bewilligte die Regierung dem Besitzer des Schlosses ein Tavernenrecht, under gab demselben den Namen Hüte! cku Lkätoau cke lauten. — In diesem Jahre begann dieGemeinde Dachsen die Anlegung einer neuen Kommunikationsstraße gegen Marthalen und Rhema»,Flurlingen verbesserte diejenige nach Feuerthalen .