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Den 14. Februar 1848 beschloß die Gemeinde eine Petition wegen Erlaffung gesetzlicherBestimmungen über den Einkauf von Bürgern katholischer Konfession an den Großen Rath undeine solche an den Regierungsrath wegen den EinkaufSgcbühren abgehen zu lassen, der Verkaufdes Ziegelhüttengewerbes wurde angeordnet, für den Bau eines Mäbchenschulhauses ein Kreditvon 40,000 fl. ausgesetzt.
Am 5. März 1849 beschloß die Gemeinvsversammlung, jeder Bürger von Winterthur , welcherdie Stelle eines Mitgliedes des schweizerischen National- ober auch Ständerathes bekleide, habewährend der Dauer der Sitzungen eine tägliche Zulage von 4 Frkn. aus dem Gemeindsgute zubeziehen, — die Besoldung des Domänengehülfen wurde auf 600 fl. festgesetzt, — am 6. der Ver-trag mit dem RegierungSrathe wegen der Tößbrücke genehmigt, in Folge dessen die Stadt ein füralle Mal 16,000 Frkn. zu zahlen sich verpflichtete, — mit 129 gegen 89 Stimmen der Stadtrathermächtigt, 200 neue Ordonnanzgcwehre für die Bürgcrwache, 2 Zwcipfünderpiccen für die Artilleriedes Cavettenkorps anzuschaffen, und ihm hiefür ein Kredit von 5000 fl. eröffnet, — mit 153 gegen140 Stimmen beschlossen, ein Schreiben an die eidgenössische Militärbehörde in Bern zu erlassen,womit man sich geneigt erklärte, bei allfälliger Verlegung eines Theiles des Kavallerieunterrichtesnach Winterthur um billigen Micthzins Lokalitäten abzutreten. — Am 23. Juli wurde der Verkaufder Schlangenmühle mit 102 gegen 67 Stimmen genehmigt und ein Kredit von 3636 st. für Er-weiterung des Schieß- und Scheibenstandes eröffnet, — am 17. Dezember eine Motion wegenVerlegung der bürgerlichen Mädchenschulen in das neue Knabenschulgebäuve für nicht erheblich erklärt.
In der GemeindSversammlung am 1. Juli 1850 wurde die Stelle eines Rathhausmeistersaufgehoben, dagegen folgende neue Stellen kreirt: ein Kornhausabwart mit 160 fl. und einRalhhausabwart mit 200 fl. Besoldung nebst heizbarem Zimmer, freier Heizung und Beleuchtung.Der Entwurf wegen Reorganisation des Armenwesens wurde genehmigt, — am 26. Novemberderjenige einer neuen Acmcnordnung, der Pachtvertrag mit der Kaufmannschaft genehmigt, zufolgewelchem ihr das Waaghauswesen übergeben wird, sie dagegen theils als Entschädigung für dieWaaghausgebühren, theils als MicthzinS jährlich der Stadt 800 fl. zu bezahlen hat. Bauten undgrößere Reparaturen am Kaufhause^ fallen der Stadt zur Last; die Pachtzeit dauert sechs Jahre.
Jährlich wird der Bürgergemeinde im Spätjahr der Voranschlag der Einnahmen unv Aus-gaben sämmtlicher öffentlicher Güter vorgelegt und von ihr festgesetzt, und ebenso wird jährlich dieGeneralrechnung über daS gesammle Bürgergut den Bürgern gedruckt mitgetheilt.
St Georgen und Kirchhof.
Letzterer und die Kapelle St. Georg, in welcher den Sommer hindurch am Sonntag Morgensgepredigt wirb, liegen in der Vorstadt an der Straße nach Anvelsingen. Die früheren Verhältnisseder Kapelle sind in der vorhergehenden Chronik S. 687 und 688 geschildert worden. In denJahren 1845 wurde der Kirchhof erweitert und 1846 der neu hinzugekommene Theil mit einerMauer eingefaßt. Die Kosten betrugen 2636 st.
Gewerbsschule.
Dieselbe hieß früher Industrieschule. Der Lehrplan für die ganz neu organisirte Anstalt wurdeam Ende des Jahres 1844 von der Bürgerschaft genehmigt. Die Gewerbsschule ist für Jünglinge