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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1840 bis 1850 / von Friedrich Vogel
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vom 13. Juni 1837, wonach der neue Quai vom Korn Haus bis zum Stadthaus aufdie äußere statt auf die innere Ecke desselben geführt werden sollte, die Zustimmung ertheilt, an dieStelle des Herrn Regierungörath Zieglcr mit 185 von 312 Stimmen zum Stadtpräsidentengewählt: Herr Stadtrath Joh. Ludwig Heß .

In der Bürgerversammlung am 8. Februar 18-11 wurde mit einer an Einmuth grenzendenMehrheit, in Berücksichtigung a) daß die Errichtung der B a se I - Z ü rch e r - E i sen b a h n imwohlbegründetcn Interesse der Stadt Zürich liegt und die für sie daraus hervorgehenden Vortheilevon der Art sind, daß die Theilnahme der Stadtgemeinde an dieser Unternehmung, auch wenndiese mit ökonomischen Anstrengungen verbunden sein sollte, dennoch vollständig begründet scheint,d) daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine namhafte Betheiligung der Stadtgemeinde durchUebernahme einer bedeutenden Zahl von Aktien geeignet ist, auf die Ausführung dieser Unterneh-mung unterstützend und befördernd einzuwirken, beschlossen: Es sollen 500 Aktien der Basel-Zürcher -Eiscnbahn auf Rechnung des Stadtvermögens übernommen werden, in der Meinung, daß die ersteEinzahlung von vier Prozent geleistet werde, insofern bis zu dem Zeitpunkt der Einzahlung dieVerlegung des Endpunktes der Bahn auf Boden, welcher innerhalb des StadtbanneS liegt, vonSeile der Aktiengesellschaft oder der hicsür zuständigen Repräsentanten derselben definitiv beschlossen ist. Am 25. September kam die Angelegenheit wegen Errichtung eines gemeinsamenKirchhofes für die Stadt zur Behandlung. 268 Stimmende nahmen den dießfälligen Antragdes StadtratheS an, 228 verwarfen ihn. Ein Mitglied der Petrinischen Gemeinde verwahrte sichim Namen eines großen Theiles der dortigen Kirchgemeindsbürger gegen alle Verhandlungen undBeschlüsse der Versammlung, welche gegen die Rechte und Freiheiten der St. Pctersgemeinde fallenoder deren unbestreitbare Rechte beeinträchtigen sollten, feierlich. Der Vertrag mit der Regierungvom 23. Oktober 1810 betreffend LoSkauf der dem Staat obliegenden Verpflichtungen für Beerdi-gungsplätze beim Großmünster, Fraumünster und Predigern wurde genehmigt und beschlossen: ESsoll anstatt dieser Begräbnißplätze in den der Stadt gehörenden Selnaugütern ein gemeinschaft-licher Kirchhof für die gestimmten Einwohner Zürichs mit einem LeichenhauS und einem für wenig-stens 350 Personen Raum haltenden Bethaus errichtet werden, wofür ein Kredit von 18,000 fl.eröffnet wurde, und es soll ein Kirchhoffond errichtet werden. Eine Kommission von 10 Mitgliedernwurde beauftragt, diejenigen Veränderungen, welche in der Form der Beerdigung nöthig werden,vorzuberathen, und endlich beschlossen, daß der Beschluß der Gutheißung jeder der vier Kirchgcmein-den unterlegt werden soll. In der Versammlung am 25. November wurde das dießsällige Resultatvorgelegt.

Die Großmünstergemeinde hatte mit 107 Stimmen gegen 82 den Beschluß angenommen, dieFraumünstcrgcmeinde mit 11 Stimmen gegen 36 ihn verworfen, die St. Petersgemeinde mit 170gegen 120 ihn verworfen, die Predigcrgemeinde mit 116 gegen 71 ihn angenommen.

In Folge dessen wurde beschlossen: 1) ES sei dem mit der Regierung abgeschlossenen Vertragkeine weitere Folge zu geben. 2) ES habe der engere Stadlrath sich mit keinen weiteren Verhand-lungen bezüglich auf Herstellung von Beerdigungsplätzen für die Kirchgemeinden der Stadt zubefassen, sondern vielmehr diese Angelegenheit ausschließlich den kompetenten Kirchenbehörden zuüberlassen und denselben von diesem Beschluß Kenntniß zu geben.

In der Gemeindsoersammlung am 1. Juni 1812 wurde mit 282 gegen 200 Stimmen der

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