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4) die hauptsächlichsten Bestimmungen der Lehrverträge, namentlich mit Bezug auf Aufhebung des Lehr-vcrhältnisses vor Ablauf der Lehrzeit;
5) die Art und Weise, wie Lehrlinge als solche nach beendigter Lehrzeit von der Vorstehcrschaft derVerbindung geprüft und entlassen und denselben kostenfrei Lehrbriefe und Zeugnisse, sowohl von demLehrmeister als der Vorsteherschaft des Handwerkes, beides unter amtlicher Beglaubigung, ertheiltwerden sollen; immerhin in der Meinung, daß, wenn ein Lehrling nicht ordentlich für den Berufgebildet erscheinen würde, der Lehrmeister wegen allfälliger Nachlässigkeit zur Verantwortung soll gezogenwerden könen.
Tit.! Das Vorbaben, von Zürich aus eine Eisenbahn zu erbauen, welche mit den französischen und badi-schen in Verbindung kommen soll, hat verdienter Weise die allgemeine Aufmerksamkeit erregt, und mit Hinsichtauf unsere jetzigen Verhältnisse gegenüber den Ausschlicßuugssystemcn, die alle Länder rings um uns her immermehr ausbilden und befestigen, ist die Befürchtung des Handwerks- und Gewerbsstandcs, daß dieses Verkehrs-mittel seinen Ruin außerordentlich befördern werde, nur zu begründet; denn mitten in aller Regsamkeit undLebendigkeit des Verkehrs der Fremden in unserm Lande wird dieser Stand ohne Arbeit, ohne Brod, nacktund bloß dastehen. Die Wirklichkeit wird auch hier die vorausgeschickte Theorie zum Schaden der arbeitendenKlasse schrecklich Lüge strafen; denn nicht mit Paris, London, Antwerpen, Hamburg rc. werde» wir so leichtverkehren und so wohlfeil wie bisher mit Basel oder St. Gallen, sondern jene entfernten Stätte und Länderwerden mit uns verkehren, uns überflügeln, während ihre Zollgardisten uns furchtbar brandschatzen oder mitunserer Waare höchstens gnädig nach Hause jagen!
Mögen auch alle jene Staaten, die durch hohe Zölle oder gänzliche Verbote unsere Industrie von ihrenMärkten verdrängen, überzeugt sein, daß die Produktion, die die Elemente ihres Lebens nicht in sich selberträgt, sondern eben in den Zöllen, der eigenen Industrie und dem Lande keinen Nutzen gewähre, sie werdendie hohen Zölle dennoch nie herabsetzen oder die Einfuhrverbote aufheben, so lange wir das schmähliche Jochgleichgültig tragen, da die Einrichtung des ganzen Staatsorganismus zu sehr mit dem System verbunden ist.
Wir erkennen die nothwendigen Folgen, die die Entwicklung der Begriffe im Gebiete der Mechanik undin der Benutzung der Elcmcntarkräfte bis jetzt haben mußte, und können uns wenigstens theilweisc eine Vor-stellung machen von den wcitcrn Fortschritten der ungeheuern Umwälzung; wir sind überzeugt, daß viele Hand-werke künftig mechanisch betrieben, andere gänzlich aufhören werden; aber immerhin wird auch die Maschine derLeitung menschlicher Kräfte und ihr Produkt des Schutzes gegen die Uebcrmachr der ausländischen Konkurrenzeben so nothwendig bedürfe» als die Schuh -, Kleider- und alle übrigen Flickcr, die wir künftighin statt derbisherigen Handwerke haben werden; denn ja jetzt schon durchstreichen Schwärme solcher Leute unser Land oderbringen fremdes Flickwcrk in dasselbe hinein. Schon gegenwärtig ist durch die Ucbermacht der ausländischenKonkurrenz auf unserm Gebiete die Existenz von mehr als 40,000 Angehörigen hart gedrängt; sie wird ver-nichtet, wenn keine Vorkehrungen dagegen getroffen werden.
Wir erkennen dessenungeachtet die Eisenbahn als Bedürfniß und möchten bloß erwirken, daß Maßnahmengegen die noch größer werdende fremde Konkurrenz bei Zeiten getroffen werden. Der Kampf des Ueberwundenenmit dem Sieger ist gewöhnlich Verzweiflung, und eben dahin wünschen wir nicht zu gerathen.
Zwar wissen wir wohl, daß es für die industriellen Kantone der Schweiz schwer hält, in diesem Punkteeine Vereinigung zu Stande zu bringen. Was steht ihr entgegen? Der Bundesvertrag und die Kantonalsouvcrainetät?Was fordert sie? Gewiß auch der Bundesvertrag, der die Bewahrung der Sclbstständigkcit zur Pflicht macht. Wasgebietet bei dem Entgegentreten der Kantonalsouverainctät dem sclbstständigen Handeln und was berechtigt dazu?Ist es nicht die Pflicht der Selbsterhaltung und wieder die Kanlonalsouverainetät?