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17 (1837) Der Kanton Thurgau, historisch, geographisch, statistisch geschildert ... : ein Hand- und Hausbuch für Kantonsbürger und Reisende / J. A. Pupikofer
Entstehung
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VIII

in ihrem Bereiche liegenden Materialien dargeboten, undeS blieb mir nur die Mühe dieselben zu vergleichen, zu ord-nen und mit dem, was jahrelange eigene Beobachtungen ge-sammelt hatten, zu verschmelzen. Herr Freienmuth hatbesondere Verdienste um die Abschnitte über die geologi-schen Eigenthümlichkeiten, die Flora und den Flachsbau desKantons. Die Abschnitte über den Weinbau und dasWehrwesen sind beinahe ganz auS der Feder Herrn Hirzelsgeflossen. Die Berechnung des Verhältnisses der neuen Maßeund Gewichte zu den altern gehört Herrn Bauer an. Dieofficiellen Bestimmungen derselben konnten nicht abgewartetwerden.

Es hatte mir geringe Mühe machen können, die alphabe-tische Beschreibung der Ortschaften mit noch mehr historischenNotizen zu bereichern; allein ich fürchte, ich sey darin bereitszu freigebig gewesen, und es sey dadurch ein Mißverhältniszwischen den statistischen und historischen Angaben entstanden.Für Litterakoren füge ich daher nur die nachträgliche Bemer.kling bei, daß unter den khurg. Schriftstellern auch Heinrich,Truchsäß von Dießenhofen, Domherr zu Konstanz hätteausgezählt werden sollen, und auf S. 132 der SchriftstellerMucer Heinrich hieß, nicht Caspar. Ersterer war Fortsetzet: derChronik des PtolomäuS von Lucca 1316 1334. Die Oeko-uomen dagegen, welche über die Vermögensumstände der ein-zelnen Gemeinden und über ihre Oekonomie überhaupt nähereAuskunft gewünscht hätten, verweise ich auf die darüber auf.genommenen Kataster, welche durchzuwühlen ich meiner Auf-gabe ferne glaubte. Daß Paradies statt um 244,000 fl. wieS. 139 gemeldet wird, um 275,100 fl. bei einer zweiten Vec-steigerung verkauft wurde, ist ein Ereigniß, das erst nach Voll-endung des Drucks jener Stelle vorfiel. Eben so war S. 33schon gedruckt, als das Erdbeben vom 29. Okt. 1835 sich er-eignete.

In der jüngsten Zeit hat der Kanton seine Verfassung ce-Vidirt. Es mögen hier nachträglich die wichtigsten Verändert»!,gen, welche in derselben vorgenommen worden find, als Ergän-zung und Berichtigung zu S. 158 ff. erwähnt werden:

1. die Ausübung des dem Großen Rathe zustehenden Begna-digungsrechtes wird in Beziehung auf seine Grenzen undauf das dabei zu beachtende Verfahren, durch das Gesetznäher bestimmt.

2. Die Zahl der Mitglieder des ObergerichteS ist auf neunherabgesetzt, und aus seiner Mitte wird eine Justiz. Kom-mission von drei Mitgliedern ernannt, deren vorzüglicheAufgabe ist, die Verhör-Kommission, so wie die untern Ge-richte zu beaufsichtigen, Special-Untersuchungen zu verhän.gem die geschlossenen Proceduren dem zuständigen Richterzu überweisen, als Recurs - Behörde über nicht appelladleUrtheile der Bezirks- und Kreisgerichte zu entscheiden, undGesetzesentwürfe im Gebiete der Civil- und Strafrechts-pflege zu bearbeiten. Die Kassationsverhandlungen finddamit zugleich abgeschafft.