besonders an sumpfigen Orten die Wechselfieber; jetzt aberstatt diesen die Rheumatismen; dann Bleichsucht, Auszehrung,Schwindsucht, ferner Nervenfieber, besonders Ixptm; abcko-minslis, oft ziemlich verheerend; morbur venereuv findet sichnicht, aber dagegen mancherlei Seelen- und Gemüthskränkhei-ken, ckerixientia. Chirurgische Operationen erfordern die häu-figen Brüche durch Heben, Tragen allzuschwerer Lasten undBein- und Armbrüche durch gefährlich« Holzarbeit veranlaßt,dann endlich auch viele regelwidrige Geburten und nicht seltender Krebs.
In den Jahren 1817, 1818 und 1828 erlitt der Kantonbedeutende Rückschritte in der Bevölkerung, sowohl durch denTyphus als andere Epidemien. Im Jahre 1834 betrug durchdie Folgen einer Krankheit die Todtenliste Obwaldens 381, derGebornen nur 300, also 81 im Rückstände; die Todtenliste Nid-waldens 359, der Gebornen 293, also im Rückstände 66; totalerRückstand des Kantons im letzten Nhre 1834. beträgt demnach147. — Die Zahl der in den alten Fceiheitsschlachten, den ita-lienische» Feldzügen Und in einigen Treffe» in Frankreich bishinanf zum Kampfe von 1798 in Nidwaldeu — umgekommenenLandleute, deren Namen auf uns gekommen, beträgt bloß1000 Mann; eine ungleich größere Anzahl raffte die Pest infrühern Jahren weg, nämlich über 3000 Menschen.
Bevölkerung nach kürgerIicherVe7schtrd:«öriK
Die Bewohner Unterwaldens bilden bis auf einige wenig«angesessene Fremde und aufgenommene Heimathlose den gleichenStamm, im allgemeinen zu gleiche» Rechten und Freiheiten.Alle find Bürger, oder wie man in Demokratien spricht, wokeine Städte sind — Landleute, entweder in dem einen, oderin dem andern Theile des Landes, oder in beiden zugleich. Die-jenigen Geschlechter, welche vor der gänzlichen Trennung desLandes vorhanden waren, sind Landleute in beiden Theilen,d.,i. Bürger des ganzen Kantons. Diejenigen Geschlechteraber, bei denen dieser Altersadel nicht nachgewiesen werdenkann, sind es nach einer im Jahre 1563 oder 1570 getroffenenWerfüguug nur in dem einen oder nur in dem andern Theiledes Kantons, also entweder eigentliche Obwaldner oder eigent-liche Nidwalduer. Die Anzahl der alten Geschlechter ist etwasüber 100. Diejenigen Geschlechter, die seit jener Epoche an-genommen wurden, heißen neue Landleute. Diejenigen Land-leute, die in ihrer ursprünglichen Gemeinde seßhaft sind, habenStimm- und Wahlfähigkeit, sowohl zu den allgemeinen, d. i. denLandesämtern, welche die Landsgemeiude vergiebt, als auch zuden Gemeindsämtern, d. i. den Rath- und GerichtSstellen, undden innern Aemtern der Korporation, welche die Gemeinde un-abhängig von der Landsgemeinde vcrgiebr. Diejenigen Land-leute aber, welche sich in einer andern Gemeinde niederlassen,und Beisassen heißen, müssen auf alle Aemter, die die Gemeindevergiebt, Verzicht leisten, und können uur zu den Landesämtern