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Sechszehnter Band. I. Theil.
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der Zoll- und HandelsverhLltniffe zwischen Würtemberg und der Schweiz Nur in Folge neuer Unterhandlungen abgeändert werden dürfe.

Diesen Gedanken faßte dann der Vorort aus, und suchte ihn gel-tend zu machen. Aber der Niese stand in voller Kraft vor dem Sitzebez greisen Helden, dessen Schwert an seiner Seite ruhte.Was"»» zufolge des neuen Zollsystemes das Schicksal der Einfuhr schwei-nischer Waaren in Würtemberg sein würde, meinten sie, lasse derH°he Zoll von 30 fl., ja bis 86 fl. vom Centner bereits absehen; offen-er sei derselbe äußerst hoch »nd drückend und noch um so fühlbarer,als das preußische Gewicht, das nun bei dem gemeinsamen ZolltarifZelten werde, geringer sei als das würtembergische. Auch sei milArund zu sorgen, daß für die inzwischen nach Würtemberg versandtenAeidenwaaren noch ein Nachzoll gefordert werden möchte , zu dessenVerhütung man steh doch nachdrücklich verwenden sollte. Endlich sei°as Quantum der in einem der letzten drei Jahre nach Würtembergversandten schweizerischen Seidenwaarcn, welches auf 743 Centner^gegeben werde, auffallend gering, und man glaube erwarten zudürfen, daß aus den von allen schweizerischen Fabrikanten einzugeben-den Verzeichnissen über ihre nach Würtemberg versandten Seiden-labrikate sich ein bedeutend größeres Quantum ergeben werde. Uebri-Zens seien sie bereit, die daherigen Verzeichnisse getreulich einzugeben,damit die erforderlichen Licenzscheine ausgewirkt und verhältnißmäßigZertheilt werden können."

Endlich wurde noch vielseitig gewünscht, daß man fortwährendund nachdrucksamst sich dafür verwenden möchte, auch den schweizc-Aschen Wollen- und Baumwollcnfabrikatcn gleiche ZollbegünstigungenN verschaffen." Diesem Berichte über die Versammlung AargauischerFabrikanten und Handelsleute war ein summarlsches Vcrz 'eichniß°ar von einigen vorerwähnten Herren Fabrikanten gemachten Waarcn-dersendungen nach Würtemberg und Baiern beigelegt, wie folgt:»Herr Hans Adam Senn, von Zofingcn, in den Jah-ren 1829, 1830, 1831 und 1832 sandte Pfunde 60,276^

Fecr u. Comp-, zu Aaran, in den Jahren 1829,

1830, 1831, 1832 und 1833 . 47,386

G. Hetze, in Aarau, im Jahre 1833. Zurzach 185,, Gebrüder Walti, in Schöftland , in den Jahren

1832 und 1833 . 742 Vs

108,589?/»

Der Stand Aargau unterließ nicht, das Zweckdienliche von denErklärungen und Wünschen seiner Kaufleute dem Vororte Zürich mit-zutheilen', welcher bei den königlichen Ministerien das Erwünschte zubewirken nicht versäumte.

Das Unangenehme der beengenden Einrichtungen von Deutschland 9er vermehrte sich sehr, als plötzlich den 21. Juni 1834 die Nachrichteintraf: den großhcrzoglich-badenschen Zollämtern am Rheine sei derstrenge Befehl zugekommen,die Einfuhr aller aus der Schweiz kom-,,wenden Producte und Waaren in das Großherzogthum, sie mögen»lur Consnmtion oder zur Durchfuhr bestimmt sein, wird untersagt.»Ausgenommen von diesem Verbote bleibt der gewöhnliche Gränz-»verkehr, auch die Einfuhr solcher Producte und Waaren, welche nach