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Getreide, Mehl u. s. w. anschaffen, um eL im Nelienbur-gi scheu wieder zu verkaiifeii.
Die Jagd ist nur dem 20. Juli, obnc Huude, lind mitHunden dem 1, Septenibcr bis 30, November gegen eine Pa-tcntgebühc von 1, 8, 12 Fr. u. s. iv. je nach der Hundezahl,zu Gunsten des SkaarS, cilanbr (Gesetz vom Jabr 1820),
Die Fischerei ist gegen Patente von 1, 6 und 10 Fr. dasganze Jahr hindurch erlaubt, mit Ausnahme vom 15, Oktoberbis 15. Jänner eiiischließlich, ivas freilich blos von den Dachenund Flusse» des KantonS gilt (Gcsen vom Jahr 1833). Frü-her wurden diese Gewässer verpachtet.
Der Kanton ist reich an Waldungen, deren bekannterInhalt 31,180 Jucharten betrifft, wovon der Sraat 5078Juchacten besitzt., die allein zu 1,550,980 Fr. gewcrthcc sind;im Gebirge ist jedoch ihre Ausdehnung nur oberflächlich be-kannt, da maii noch bis vor ungefähr 10 oder 12 Jahrenwenig Werth daraus setzte, wo man angefangen hat, Brenn-Uild Bauholz auf der Saue, Sense und andern Gewässernzu stoßen. Nichts dcstoweniger gilt das Klafter Tannenholz»och 3 bis 7 Fr. und das Buchenholz 5 bis 11 Fr., je nachder Lauge der Scheiter; allein für den Nachwuchs wird aufden Bergen wenig Sorgfalt getragen, obschou die vorige Re-gierung Kasthofers ,,Le!>rer in, Walde," deutsch und franzh'.fisch, alt alle Vorsteher der Pfarreien austheilen ließ. DaSForstwesen ist im allgemeinen noch sehr zurück und vernachläs-siget, und mit der Aufstellung eines Oberforstmetsters und ei-niger Förster ist blos ein erster Schritt gethan worden; zn lei-sten bleibt »och viel übrig. Voraus mangelt eine allgemeineForstyerordnung; gegen den ziemlich allgemeinen Holzfrevelsind zwar mehrere Gesetze vorhanden, allein sie können diesesUebel nicht hinreichend hemmen; denn der Holzfrevcl ist eil,wahrer Krebsschaden, welcher der Sittlichkeit und Religiositätdes Volkes großeil Abbruch thut, welchen es weder durch Ro-senkranzbeten, noch durch Wallfahrten, noch durch Psalmcnsin-oe» wird heilen können. Nur wenn es durch bessern Unterrichtdie Unverletzlichkeit des EigenrhuinS ein Mal kennen wird,wird es sich an demselben auch nicht mehr so häufig wie bis-dahin vergreife», und sich eines Raubes gegen Sraat, Ge-meinde, Körperschaft oder Mitbürger schuldig machen.
Der Preis einer Juchart Waldung ist natürlich sehr verschie-den, doch kann man ihn zu 800 bis 1200 Fr. aiinehmen; im Ge-birge aber, wo der Werth des Holzes durch bessere Benutzunggestiegen ist, wird der Preis blos Stammweise angesetzt, nem-lich 7, 15, 20 Batzen u. s. w., je nach der Dicke und der Leich-tigkeit oder Schwierigkeit der Ausfuhr. Viele Brettersägensind in dem G ce y e r se r la n d e längs den Gewässern ange-legt worden, und die Hanpruioderlage derselben befindet sichzii Lulle. Vom Jahr 1828 bis 1829 hat man zu Odätel-8t.-k)env5, die Hauptzollstadt dafür, nach der Wciadr, Genf und Frankreich ausgeführt: 1830 Fuder Brcuuhol:, 20,355Dntzcud Bretter, 3,321 Dutzend Latten, 10,228 Stück Bau-hölzer iiiid 2,767,000 Rebstecken, während iin Jahr 1808 dieAusfuhr blos 13,380 Bretter, 2,913 Bündel Latten nnd 239,100Rebstecken betrage» harte.