mit nach ihrem Gefallen handeln und thun mögen. Hingegen sollen Sie,Lanckischens Erben, schuldig nnd verbunden seyn, bey Verlust dieser Kayserli-chen Freyheit, gewöhnlichen Fünf Exemplarien zu Unserm KayserlichenReichs-HoftRath zu liefern, und dieses Privilegium voran drucken zu lassen.Mit Urkund dieses Briefs, besiegelt mit Unserm Kayserlichen ausgedruckten Se->cret-In sieget, der geben ist zu Wien den Fünften Decembris, Anno Sirbenze-hen Hundert Neun und Vierzig. Unsers Reichs im Fünften.
Frantz.
Vidit 0raf Colloredo,
Ad Mandatum Sacrae Caesareae Majestatisproprium
I I. Hayeck von Waldstadten, mxxr.kriv. ImprestU über Johann Jacob Woyts
iVleckico -kst^stcum,oder Schatz - Kammer medicitrisch-natür-licher Dinge, in 4to, für LanckischensErben.
Vorrede