7 §
de von Mei Stockwerken in zweierleiMaaßstabe, und Gebäude von einemStockwerke, wie die mehrsten rèmi»schon Tempel, in dreimaliger Vergrö»ßerung darstellen könne.
So giebt die erste Ordnung mit derzweiten ein zweistöckiges Gebäude von ver»hältnismästger Gröse, und die zweite Ordrnung mit der dritten, dasselbe Gebäude inverjüngtem Verhältniß, und zu Gebäuden-von einem Geschoß, wo sich die Figurnicht verjüngt wiederholen kann, nach demman das Modell groß oder klein machenwill, bald die erste, zweite oder dritteGattung angewendet werden.
Ferner suche man seine Formen so ein»zurichten, daß sie aus kleinen Stücken be»• stehen. und, so wie stch die Figur wieder»holt, immer neue Stücken Kork in demsel,ben Form gepreßt werden können , so daß