Zweytes Kapitel. > 411
in Mouzsn, hakte die Bürger und das Gktray-de zurück gefedert; der Commandant von Dam-viller hatte geantwortet, daß alles eine rechtmäß-ige Beute wäre, weil es für den !a Marck be-stimmt gewesen wäre, und in der That konntedieses wohl so seyn *); Montmaur wandte sichhierauf an den Grafen von Nassau, welcher demCommandanten von Damviller Befehl ertheilte,das Getrayde und die Bürger zurück zu geben,und den Montmaur versicherte, daß der Kaiserentschlossen wäre, die Tractaten unverbrüchlich zubeobachten.
Dieser feste Platz Mouzon war den Ueber»fällen der Kaiserlichen am meisten ausgesetzt 7 ),die nach täglichen drohenden Bewegungen, mitdenen sie den Ort beunruhigten, sich endlich bey<^nuzy lagerten, einem Flecken, der theils unterdem Hexzogthum Bouillon, theils unter derHerrschaft von Mouzsn steht. Donzy wird vondem Gebiete- von Mouzon nur durch den CherSMrenm, einem kleinen Flusse, der sich jenseitsdvoix in die Maas ergießt. Diese zweydem-rige Lage konnte den Franzosen Gelegenheit zuBeschwern geben, aber sie gab auch den Kai-serlichen
) Nach einem Briefe vom r.Imrius 1521, in der' Bi-bliothek des Königs, unter den Manuscriptcn von Be-thunc, n. 84S7.
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