Band 
Vierter Theil.
Seite
130
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l zo Sechstes und letztes Buch.

' „Richter einen Fürsten, der lieber feiner Ge->„ rechtigkeit, als seiner Gnade zu nahe handeln„ will

Diese Gnade, weil es doch eine seyn sollte,war seht rachgierig, oder vielmehr eigennützig rste mußte sehr theuer erkauft werden. Der Her-zog ließ nicht allein seinen ganzen Anspruch aufdas HekzogthuM Geldern fahren, sondern mußtesich noch darzu verbinden, steh selbst mit gen as,neter Hand, das wenige, was er noch von diesemHerzogthum hakte, zu berauben, und die Gelb-rischen Unterthanen, die ihm durchaus treue blei-ben wollten, zu zwingen, sich dem Kaiser zu umterwerfen, und ihm bis auf den geringsten Platz,das geringste Schloß dieses Hcrzogkhums abzutre-ten. Er selbst schwur dem Reiche, und sonderlichdem Kaiser, und dem Römischen Könige, Ge-horsam und Treue; er entsagte eidlich dem Bund-niste mit Frankreich, und jeder andern Vertun,düng oder Ligue, die er zum Schaden des Reichs,vas heißt, gegen den Kaiser' mögte gemacht ha-ben; er versprach ins künftige, ohne Erlaubnißdes Kaisers, oder des Römischen Königs, oderohne ste mit einzuschließen, sich in kein Bünd-niß wieder einzulassen. Der Kaiser erstreckteseine Tiranney bis aufdie Religion dieses Herzogs:Er befahl ihm die Römisch-Catholische selbst zubekennen, und von den Sraaten, die er ihm ließ,bekennen zu lassen, und alle nur mögliche Spurender Reformation in denselben zu tilgen.

Zur Versicherung dieser Versprechungen über-ließ