Dritte Abhandlung.
Abriß des deutschen Reichs, in Be-ziehung auf diese Historie Buch 2. Kap. i.Band 1. S. bis an das Ende die-ses Kapitels.
man sich einen richtigen Begrifvon derStaatöversassung, den Gesehen, derMacht, der Autorität des Haupts undder Glieder des deutschen Reichs machen, so, wiedasselbe zu der Zeit beschaffen war, als Carl derFünfte und Franz der Erste nach der KaiserlichenCrone strebten, so muß man einen Blick auf dievornehmsten Staatsveränderungen werfen, dievon Carl dem Großen an bisaufMaximiliandemErsten vorgegangen sind, und diesen Zeitraum ineine gewisse Zahl von Abschnitten, oder Periodentheilen, durch welche man dem Ursprünge, demFortgange und der Entwickelung des deutschenStaatörechtS nachspüren kan.
Man kan sechs dergleichen Perioden annch»>men: die Carolingische, die Sächsische, die Frän-kische, die Schwäbische, die Habspurg-Lupem-burg-Bayersche, denn diese drey machen wirklichnur eine aus, und endlich die Oesterrejchische.
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LN. Band.