Band 
Vierter Theil.
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Siebente Abhandlung.

oiö'zu, siechberließen dieselben an Frankreich, unddiese Crone trat ihnen dafür, als eine Entschädi-gung, das Lehen von Foßigny ab.

Die Könige von Frankreich antworteten, daßvom Jahre 1444. an, der Herzog von Savoyenden Rechten, die er etwa an den GrafschaftenValcntinois und Diois haben mögte, entsagt,und den Preis seines Verzichts zu gleicher Zeiterhalten hätte: also wäre es ein eitler Verwand,daßman diese abgefundenen Ansprüche wieder erneurete,und das Lehn von Foßigny dafür als einen Tauschannehmen wollte. Ludwig der XI. der damalsDauphin, und ein schlechter Franzos war, hattewirklich bloß wegen eines geringen Vortheils anGelde, Foßigny abgetreten, aber nach dem ge-gründeten Vorurtheile der allgemeinen und beson-dern Gesetze, die die Zerstückung des DelphinakSuntersagten, hatte er nicht das geringste Rechtdazu.

Achte