Neunte Abhandlung.' 4^
len Beweisen, die dü Püy in seinem Tractat vonden Rechten des Königs angeführt hat, dieSouverainität der Könige von Frankreich überdie Grafschaften Flandern, Artois, und Chara-lois nicht in Zweifel gezogen werden.
In der Zusammenkunft von Calais warddiese Souverainität von dem Canzler desKaisers vcnvegen angegriffen, und von deinCanzler des Königs sehr stickt vertheidigt. Die-se unbedeutende Untersuchung, die ohnedieß nichtsentschied, beweiset nur die Unwissenheit der bei-den Minister über diesen Artikel, eine Unwissen-heit, die wenigstens der Canzler dü Prat ziem-lich offenherzig bekannte.
Der einzige Einwurf, den man gegen dieSouverainität Franz des Ersten über die Graf.schaften Artois, Flandern, und Charolois ma-chen kan, stießet aus den Tractaten von Madridund Cambray, die lange nach der Conferenz vonCalais gemacht wurden, und in welchen Franzder Erste dieser Souverainität ausdrücklich ent-sagte.
Aber konnte er derselben entsagen? Konnteer, um die Freiheit seiner Söhne zu erhalten,Ließ unveräußerliche Recht seiner Crone ver-äußern? Man muß dasjenige nachlesen, wasder Generaladvocat Capel, und der Canz-
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