Camera della Segnatura.
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* blieben nun für die Gemälde bloss historische Figuren übrig,H 6r Gottvater und die Engel in der Disputa , die Musen imV 5 l)( j Ss u - dgl. gelten doch wohl als solche. (Der obere Theil dertiil 6 ’ ' Ve lche der Jurisprudenz gewidmet ist, enthält allerdings nochHn 0rie > allein in einem besondern Raum abgetrennt.) Alle Ge-konnten nun gleichmässig, in einem und demselben Style be-iden.
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Hi 8rum hat Rafael in dem Bilde der Gerechtigkeit nicht einean § ere gte Gemeinschaft berühmter Juristen dargestellt, wie er111 den drei übrigen Bildern mit den Theologen, Dichtern undV ^ e * s en gethan ? warum statt dessen zwei einzelne historische Acte\ j 6 setz gebung? Weil der mögliche Gegenstand einer „Disputa “entweder ausserhalb des Bildes, d. h. unsichtbar geblie-V))^ are j oder, durch sachliche Beziehungen verdeutlicht, aus dem'dealen Styl hätte herausfallen müssen.
^cl, der Ausscheidung des Allegorischen blieb also das Histo-yrebolische als Hauptgehalt der vier grossen Darstellungen übrig.a ^ ae ^ hat hier °in wahrhaft gefährlich-lockendes Vorbild hinge-H ®>ne grosse Anzahl von Gemälden analogen Inhaltes sind seit-C ® a ®’ ei1 worden, zum Theil von grossen Künstlern; sie erscheinenvon Rafael abhängig oder als ihm weit untergeordnet.
j, 8 • Gewiss nicht bloss weil es nur Einen Rafael gegeben hat."Hua von vornherein im Vortheil durch die Unbefangenheit inS 1 >de|| r ' Sc ^ er Beziehung. An sehr wenige überlieferte Porträts ge-
d er ’ durfte er lauter Charaktergestalten aus sich selber schaffen;Sbut PUta z ‘ B ‘ war die Tracht das einzige kenntlich machendeH ’ Welches auch völlig genügte. Er musste nicht die Köpfe soHe S ^ epen ) damit man sie auf gelehrtem Wege verificiron könne.H fasere sachliche Freiheit kam durchaus der Composition nachHr er ' 8 °hen Motiven zu Gute. Es sind fast lauter Gestalten einerHd 6r We niger entfernten Vergangenheit, die schon nur in ideali-'H^dürinnerung fortlebten <).
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ci et 10 Bedeutung der einzelnen Personen in den sämmtlichen Fresken fin-C- * >c * Piatncr, Beschreibung Roms, S. 113 ff., gewissenhafte Auskunft.
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