Band 
Erste Hälfte.
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4-> Erstes Kapitel.

Unterbrechung dieser erblichen Stellvertretungder Landeshoheit durch einen, aus den Fa-milien der Erbauer der Stadt und derjeni-gen, die in der Folge mit jenen Gefahr, An-setzn uud Staatsdienste theilten, gezogenenund durch die traditionelle Einwilligung derGemeinheit fortdauernd bestehenden hohenRath.

Im Jahr i;84 erregte der zu große Ein-fluß einiger adlichen Häuser einen Sturm:eine allgemeine Versammlung der Bürgerentsetzte einige Magistratspersonen; aber dieForm der Regierung blieb unangetastet, unddieses selbst unter der gewaltrhätigen Aus-übung seiner Dazwischcnkunfc gemäßigteVolk gab die Zügel des Staats in die Händeseiner Patricier zurück.

Zeit und Misbräuche verengern gewöhn-lich die Aristokratien, und führen durch dieseEntartung endlich zur viigarchischen Will-kühr. Hier, im Gegentheil, ward eine zweyund ein halbes Jahrhundert hindurch vonadlichen, Kriegern ausgeübte landesherrlicheGewalt dadurch erweitert, daH jehe empor-kommende Familie Hofnung hatte, daran