Band 
Zweyte Hälfte.
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Fünftes Kapitel.

den Condeern verbunden. Die, die das Tra-gen solcher Kreuze gestatten, werden als Be-günstiger von Verschwörungen angesehenwerden, u. s. w.

Die Eidgenossenschaft beobachtete in ih-ren Antworten eine kleinliche Klugheit. Daserste Ansinnen wurde mehr umgangen alsverworfen, das zweyte gab man dem Di-rektorium insofern zurück, daß man von ihmgleichergestalt alle Schweizer Unruhstifter,die sich nach Frankreich geflüchtet hatten, zu-rückbegehrte; das dritte endlich ward zugestan-den, und Krieger, die sich durch lange Dien-ste ausgezeichnet hatten, bekamen den Befehldas Zeugniß ihrer Verdienste abzulegen *).

Im Jahr 1794 hatte schon die französischeRegierung von den einzelnen Individuendieß Opfer ihrer Ehre verlangt, indem sieallen Abtrünnigen eine Pension versprach.Richt volle hundert Offiziere, die meistendurch Armuth gedrängt, schickte» Kreuzeund Patent zurück; aber die Pension wardnicht ausgezahlt. Und als das Direktoriumin der Folge diese» Offiziers durch die Re-gierungen, unter denen sie standen, denBe-