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Mo. Ncchtöbevstände betreffend 168) abgefaßt; im zehnte»über Kränkung ihrer Rechte auf drm Schützen-hause 169); endlich will sie der Pensionen wegen nurihre» bürgerlichen Erkaniunißcn nachkommen.
Im Skadtrathe und an Bürgcrgemeincn führte einjeweiliger Ammanu daö Präsidium und hielt die Umfra-gen. Darum heißt am Eingang aller ältern Urkunden:W i r A m m ann und Rath rc. rc. Al6 1665 HanüEcho» von Mcnzinge» zum Landschreiber gewähltworden (worüber wir schon erzählt/ die BürgerschaftBeschwerden erhob/ weil vorher alle Schreiber Stadt-bürger waren)/ wurde 1608 dem Ammann Ulrich Trinklervon Menzingen und allen seinen Nachfolgern der Vorsitz
168 ) Sonderbar ist, daß die Gemeinden zuerst den GrundsatzaufsteUren, jeder könne in seinen Sacken durck einen be-zahlten RccktSsreund antworten lassen, und daß sie da-durck allem Advokatenunwescn Tbor und Thür anftbaten.Vielleicht glaubte der einsacke Berg - und Lhalmanngegen den gewandten Stadtbürger vor Recht nicht andersauskommen zu können.
Ikv) 1730 kam für den Kanton vom sranzöstscken Ambassadoreine Sckützengabc; sie wurde zu Jug vcrsckoßen, wor-auf die Gemeinden die Stadt zur Restitution anhielten»Aus dem Gutachten des AuSschußeS vom 15 März 1730scheint hervorzugehen, daß die Bürger der Stadt alleinohne Vorwiffen der Gemeinden um diese Gabe gesckvßenhaben; daher ihre gereckte Klage.