Wie Chaam und Hiinenberg , so hatte Steinhaufenein eigen Gericht 46), welches, auf den gleichen Herrnzu schließen, berechtigt. Was Meyer verkaufte, mager als Afterlehen vorn Hause Hiinenberg besetzen ha-ben 47). Dieses war von Oesterreich belehnt. Aberwie Steinhaufen zu dem zürcher schcn Freyamt gezähltwerden konnte, da doch unter diesem Artikel im öster-reichischen Urbar von 1Z09 nicht die mindeste Er-wähnung; und worauf Zürich 1430 seine Richtsätzegründete, nachdem doch das genannte Urbar Steinhausen unter dem Officium Zug anführt, und diesemOfficium die Ablichtung der Diebe und Frevel an-weitzt, ist uns eben so unbekannt als unbegreiflich.Aber vieles mag in alten Zeiten aus Unkunde derInstrumenten und der Geschichte übersehen und miß-
46) Bestehend aus 4 Richtern, denen der Untervogt präg«dirte und schrieb. Des Jahrs wurden zwey gehalten;ein ausserordentliches mußte mit 3 Fl. gekauft werden.Seine AuSsvrüche waren an den Sradtratb appellabcl.So bis 1798.
47) Wenn Steinhaufen zu Knonau gehörte, io war eSsein von denen Edlen Scon, Landenberg, Griffensee,und Hcidegg l4oo gekauftes Eigenthum. An die ge-nannten Herrn kam cS vom Hause Hünenbcrg. AuSden Familicnschriften der Mcycr von Knonau vonHr .Rathsberr dieses Namens gefälligst mitgetheilt.