So gieng es bis 1497, in welchem Jahr die Walch.wylcr vor Stadtrath kommen/ und als „arme Lütte/sodann eine lange Zitt mit Mängerley Unruwen desWetters / der Kälty, ouch Verre (Entfernung) halb«bitten, daß er „genädenklich vergönne/ die Sakramen-ten in irer Kilche durch iren Kaplan/ so von einemAmman und Ratte darzuo verordnet und geben wirkt«austheilen zu lassen, auch daß sie einen Friedhof an-legen dürfen. Die Stadt/ in ihrer eigenen Nothnoch unlängst der Treue/ und des standhaften Muthesihrer Angehörigen Zeugin 26 ), bewilligte das Ansu-chen/ nachdem sie sich von der Möglichkeit überzeugtund versichert hatte/ daß für den Unterhalt desKaplanS hinlänglich gesorgt sehe 26)/ und setzte Be-dingungen 27). Dabey steht die Herrscherstadt nicht
2L) Als die alte Stadt unterging, und in der Riesen-schlacht gegen die Armagnaken, an welcher laut Jahr-zeitbuch zu Art viele Walchwyler fielen.
26) Die Walchwyler mußten dem Kaplan, zu seinem Ge-brauche, eine gewisse Zahl Kastanienbäume auszeich-nen und anweisen; ihm genug gespaltenes Holz zu-führen; jährlich 20 Stein (§o Pfund) Anken, undalle Frohnfaften 2 L Gl. an Geld geben, »sonst werdeman die Hand abziehen."
27) Daß die Walchwyler das Öfter - und andere großeFeste (über mehrere dispensirte der Bischof 1646 laut