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vorkommen wird/ nachzuleben/ und nicht zu gestatten/ daß darwideretwas gehandlet werde..
Auch hätte er in Sachen/ die Schirm Errettung und Confervation der Stätten betreffend/ die mehrbemelte Eydgnosische Herren De-putierte zu sich zu ziehen/ und mit ihrem Rath zu handlen in dem übrisgen ohne Nachtheit seines Commando.
So wurde auch zu mehrer Sicherheit und Abstellung aller befaherendenlingelegenheit dienlich und nothwendig seyn/ daß die in den Státaten wesende Burgerschafft/ gleichwohlen ohne einige Enderung obhasbender anderwärtiger Pflichten sich cydlich verbinden/ wider so gethaneVorfommnuß nichts vorzunchmen/ noch gestatten vorgenommen
werde.
Demnach wird erachtet/ daß diejenige Stätt/ so in disem Tractatbegriffen/ mit so gethaner Fürsehung und Anstalt der EndgnossischenVolckern genugsam versehen/ und geschirmt feyn werden.
So versprechen auch die Endgnoffen in wahren aufrichtigen Treuenund Ehren/ nach vollendtem Krieg und erfolgten Friden Schluß/ auchempfangner Bezahlung ihres Verdiensis von offtgedachten Stättenohne einig Fürwort/ wie das immer seyn möchte/ auß- und abzuziehen.
Wann nun ein Löbl. Endgnoßschafft in der zuversichtlichen Hoff-nung stehet/ daß mit obvermeltem Tractat Jhr Königl. Majeft, und desro Armeen Land und Leuthe von obgesagten Stätten nichte feindlichesund widerwärtiges zu besorgen/ genugsam versichert/ also getroften fiesich auch zu dero allergnädigsten Bundsgenoffischen Benevolenz cinersolchen Erklärung/ daß mehrerwendte Stätt und zweyständigen Besgirck von dero Armeen und Trouppen auch nichts feindliches und widerswärtigee begegnen und widerfahren noch zugesucht werden solle.
Vnd so dann von Seiten der Eydgnoffen erachtet wird/ daß auf obebeschribne Weis und Form der vorhabende Sicherheits: Tractat in derBillichkeit gegründet/ auch hiemit weder Ihr Kayf. noch Königt. Maj.Maj. an Dero hohen Würden/ Refpecten, Ehren und Rechten nichtsvernachtheilt; Also verhoffen sie auch/ daß hierüber der allergnädigsteConfens von beeden höchsten Orthen biß längst fünfftigen Neu Jahrs-Tag ft.v. als weit allein und micht weiter sich der mehrern Orths refolvierte Interims- Schirm erstreckt/ cinkommen werde/ widrigen falls/ und
Da