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Neysnische LandChronica.Von Ehr vnd Herrligkeitendes Hauses zu Aeyssen vnd zu Sachssen/ Soo istWas den Fürsten zu Beyssen/ etc. Für Keyserli-che vnd Königliche herrligkeiten vnd Regi-ment frembder Völcker angebo-ten worden.tem, Wie die Könige vnd Key,Ilser sich mit ihnen vorschwegertvnd befreundet.Der XVIII. Titel.Eil dieses Vralte vnd Hoch EdleGeschlecht aus besondern angebornen Hochweisen ver-stand/ sich mehr als andere ReichsFürsten/ wie ausden Historien zu sehen(damit doch sonst niemand zunahe sol geredt sein) je vnd allezeit mit aller vnderthenigkeit vnd trewe an die Römischen Keyser gehal-ten/ vnd daneben mit ihrem Reichthumb/ GewaltenDansehen, das Heil Deudscher Nation fleißig gesucht,Vnd trefflich gefordert vnd erhalten: Ist, wiewol zueerachten, darauff erfolget/ das sich gemelte KeysenDie RömischenReyser haben hinwiederumb nicht allein gnedig vnd freundlich gegen Hochgemeltem Geschlichsich widerumb des Hauses zu Meyssen etc. erzeigt, vnsere Landes Fürsten, für andere geliebt/zum HausMeisen gehal, vnd gerne vmb sich gehabt, Als fürnemlich, die Henrici, II. vnd V. Lotharinten vnd das-Saxo, Conradus Sueuus, Fridericus Barbarossa,Fridericus II. Rudolphus, Inselbe geliebet.douicus Bauarus, Carolus IIII. Sigismundus, Albertus II. Fridericus IIMaximilianus I. Carolus V.& c. vnd andere gethan/ wie wir zuuor auch gemeltedet. Sondern sie haben auch, so wol als viel Könige vnd andere hohe Potentten/ gemelter Fürsten zu Meyssen vnd Sachssen Verwandschafft vnd Freundschafft begeret, in ihre Geschlechte geheyrat, vnd sie herwider mit ihren Frauenlein versorget.Eßgleichen hat ihre Thugend vnd darauff erfolgete Ehr vndHaus zu Mei-sen/ ist zu Keys-serlichen 23. Herrligkeit in dem gantzen Reich/ Rhum und Preis bey einheimischen voll-Frembden, so viel zu wegen gebracht, das sie zu Keyserlichen, Königlicheniglichen vnd