Band 
Erster Theil.
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seit Philipp dem Fünften erst nach dem Absterben dermännlichen Agnaten. Im vierzehnten Jahre ist derKönig mündig. Nur Navarra , Vizcapa, Asturicn unddie vier Städte Sankander, Laredo , S. Vicente dc laBarquera und Castro Urdiales haben einige Privilegien,welche der Macht deß Königs gewisse Grenzen setzen.

Die neun Ministerien, welchen während der Fran-zösischen Herrschaft die Staatsverwaltung anvertrauetwar, sind jetzt wieder auf fünf, die ehemalige Zahl,vermindert. Die Minister (der Minister des Kriegs,der Marine, der auswärtigen Geschäfte, des Finanzwe-sens und der Gnaden- und Justizsachen) bilden zusammenunter dem Vorsitze des Königs den Staatsrath. Seitdem 2. November i3i5 besteht daneben noch eineoberste Junta, um bei den Staats- und Verwaltungs-angelcgcnhciten zu helfen. Neue Einrichtungen, welchedas Allgemeine betreffen, desgleichen Gesetze und Negierrungsentwürfe sind der Gegenstand ihrer Besorgung.Der Staatsralh als solcher ist ohne Einfluß; nur seltenwird er zusammenberufen. Eine weit größere Wichtigkeithatte er unter Joseph Napoleon; jedoch FerdinandsStarrsinn oder Schwäche kehrte auch in dieser Beziehungzu den alten Formen zurück. Der Finanzminister prä-sidirt zugleich in dem Finanzcollegium, vor welches alleEinnahmen, die Rechtspflege in allen Cameralsachenund die Geschäfte eines Oberrechnungshofes gehören.Dieser Behörde ist wieder das Generalcommissariat derKreuzbulle *), die Tabuksverwaltung, das Postdirecto-

*) Eruzata; dies« geistlich« Steuer, welche zuerst im Jahre 1457 unter