Band 
Dritter und letzter Theil.
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„fernen, als einverstanden mit oben angeführten Grund-„sätzen angesehen werden." Antwort. „Zugestanden in-,-soweit die Mitglieder der Civil- und Militärbehörden„die zu den bekleidenden Aemtern erforderlichen Eigen-schaften besitzen."

Art. 4. „Diese Capitulativn soll von Sr. Erc., dem„Herrn Reichsmarschall bestätigt, zwölf Stunden nach„ihrer Aushändigung aber die Festung den Französischen „Truppen übergeben werden." Antwort. „Zugestan,„den; und die Genehmigung des Oberbefehlshabers der„Armee wird schon jetzt dieser Capitulativn beigefügt,„entweder zur Beschleunigung ihres Vollzugs, oder zum„Wicdereröffnen des Feuers im Falle der Nichtannahme."

Art. 5. „Während der Vollstreckung des im vorigen„Artikel Bedungenen dürfen die Belagerungsarbeiten„nicht weiter vorgerückt, sondern es soll von beiden Sei-„ten die heutige Stellung beibehalten werden; wohlver--„standen, daß die geringste Verletzung dieses Punctes„zum Wiederanfang der Feindseligkeiten hinreichen muß."Antwort. „Eine Antwort hierauf ist überflüssig."

Peniscola am 2. Februar 1Z12.

Als Präsident Pedro Garcia Nävarro.

Der Belagerungscommandant, Divistonsgeneralund Reichsgraf Sevcroli.

Genehmigt durch den Marschall und Obergeneralder Armee von Aragonien .

Unterz. der Marschall Graf Suchet.

Die Rücksendung dieser Uebergabspuncte war mit fol-gendem Schreiben an den Gouverneur Navarry be-gleitet r