4 Anhang.
Dessen Praeses ist ein jeweiliger Schultheiß,-er vor Grossem Ratzt erwählet wird. Es wirdalle halbe Jahr abgewechselt, und die Gerichts-herren (deren XII. sind) werden vom KleinenRaht, so wohl aus der Zahl der grossen Näh-te , als der übrigen Bürgerschaft erwählet;-och bleiben Sechs Herren aus der Zahl bestän-dig am Gerichte ohne Abwechslung, die mandann auch die Skaten Richter nennet. Vonden Urtheilen dieses Gerichts ist keine Appel-lation ; es können aber die Herren Richtere diefür sie kommende schwären Fälle für den Rahtweisen. Die Revisionen der ergangenen Ur-theile vor Klein-oder Grossem Raht, werdenvon den Herren Statthaltern ertheilet und ge-geben.
DaS Zinsgericht, welches die wegen ZinS-fachen entstandene Streitigkeit decidiret.
Das Ehegericht, st> aus 8 . Mann beste-het, dessen Präsident allemal einer von den 4.Statthaltern ist. Die Assessores sind 2. Her-ren des Kleinen Rahts, 2. Pfarrherren oderHelfer, und z. des Grossen Rahts. Dahingehören alle Ehesachen, Hnrerey, Aberglcnl-ven re. Man kan aber für Raht appelliren.Vor dieses Chorgericht gehören auch die Evan-gelischen Unterthanen in den gemeinen Vog-teyen.
ES hat die Stadt ein schönes gutes Land, soin XXXVII. vogteyen eingetheilt ist, nem-lich XIX. Innere, (die aus dem täglichen Rahtalljährlich besetzt werden, und da die Obervöqtein der Stadt wohnen, zu gewissen Zeiten aber
hinan?