Band 
Zweyter Theil.
Seite
37
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Anhang.

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^ Uttb einem Studioso Juris bestehet,Elchen die Universitätsglieder (als da sind^kkren krotellores, I)octore8, PfarrherrenStadt und Land, Schulmeister und ihreMgelassenen Wittwen und alle Studiosi derzj' Faeultäten) in Civil - Sachen aetionirtwerden.

Jnjurien-Sachen werden in Conventu De-arum vorgenommen und gerichtet.a-Bastl haltet eine solenne Kayserl. privile-MeIahx,„e^ aufSimon und Judä den 28.Mver. Kayser Friedrich 111. hat das Pri-lium der Stadt An. 1471. ertheilet.

X. Von Freyburg.

Regiment dieser Stadt ist gleichfalls»yis^lner Aristoeratie und Demoeratie ver-^2'.undsmd nicht alle Geschlechter Regi-'v'sahig, sondern nur diejenigen, so dasBürgerrecht haben,höchste Gewalt steht bey Räht undfefirl, ■ ' welche mit freyer Wahl, ohne An-^ rnuger Gesellschaft, erwählt werden.gljM kleine Naht besteht aus 24. Ehrcn-sryohne die zween Herren Schultheis-...?r 4. Herren Venner. Dieser Rahttio„.(i "ber das Blut und höret die Appella-Dp V ^ welchen der Anlts-Schllltheißder Einstimmen hat, in andernK? hat es der Großweibel.

Naht hat LX. Sechziger undtzs kau keiner in Kleinen Raht(c) z gelangen,

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