Band 
Zweyter Theil.
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Anhang.

nach , und 12. aus der Bürgerschaft.wird über Schuldsachen gesprochen, die nichtüber 60. fl. sind, dann höhere Forderunge»gehören für Raht. Der Praeses heisset Stadt^richter.

Das Vogt - oder Bussen-Gericht hat f3 :Richter, nemlich die ältesten des Grossen 31 #*ab jeder Zunft. Der Praeses ist der ReichsVogt. Da wird gerichtet über kleine Frevelund Scheltworts. Von beyden Gerichte»!hen die Appellationen für Raht.

Das Chor-Gericht ist wie in andern Ev#gelischen Städten. Ein jeweiliger Herr StattHalter ist Präsident darinnen, und hat nebe"sich Z. Pfarrherren und 5. Rahtsherren. <,

Die Censur- oder Rechenstube, allwo £Amtleute ihre Rechnungen ablegen und die wnanzen abgehandelt werden.

Schaffhausen hat 4. grosse Jahr-mavckte:

-1. Dienstag nach Invocavit. 2. Donncrstasnach Pfingsten. z. AlssBartholomai den 34 'Äugst. 4. Auf Martini.

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XIII. Von Appenzeü.

Das Regiment dieses Landes ist ganz de»"^cratisch.

Der höchste Gewalt bestehet bey emer gls,zen Lands-Gemeinde, derenHaubt ist ein

Das ganze Land »st in XII. Gemeinde" ^getheilet, die sie Roden nennen. Smo ^

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