Band 
Zweyter Theil.
Seite
68
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Anhang.

j. Pfenning. Deren 4. thun einen Kren-zer. 1machen einen Zürich. Batzen, und 240-einen Gulden.

2. Haller. Deren 2. machen einen Pfe>"ning.

3. Angster oder Antlitzer. Gelten wie d>kPfenning.

4. Schilling. Deren i.thut 6 . Pfen. oder1. \ Kreuzer, und 72. machen einen Thatet'oder 90. Lutzer.

5. Batzen. Deren einer 15. Pfen. und ^

machen einen Gulden oder 60. Kreuzer, oder52. Lutzer, oder 25. Basel-Schilling. lUt

NR. Es werden so wohl ganze als hMauch r.Batzner und 4. Bayner gemünzet. ^

32. Zürich-Schilling machen ein Batz^Pfund, oder 42. Lutzer. ,

18. Zürich-Schilling machen ein Züricvitem ein Bern-Pfund, oder 21. Lutzer''Kreuzer. Ein Marck-Silber in den Bussen»^Zürich ist s. Pfund, oder 2. 4. fl. .

Zu Bafel. Rappen. Deren 6 . thun ESchilling, oder Plappert, und 12. einen Wtzen, und 270. einen Thaler. ^

Schilling, Asses , oder Plappert.ner 6. Rappen oder 2. Lutzer. 20. machen ePfund, 2j. einen Gulden, und 4^. einen

NR. Die Asses duplices, oder Dap^Schilling gelten ihrer Proportion nach, &lich l 2. Rappen, oder 4. Lutzer. ^

Bafel-Dicken. Deren giltet einer 6 . Bav>.oder io. Plappert, oder 22. Lutzer, oderZürich-Schilling. pt