Band 
Zweyter Theil.
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vorbericht.

trachtung ; so müssen gleichfalls die kriegen^Parteyen die bewilligte Neutralität ihrerstelf halten, und die Neutralen keineswegs Jleidtgen, beschädigen, berauben, oder soriEnohtlgen, bedrängen, noch ihres Lands,te, Bettungen rc. zu ihrem Vortheil sich bed>l'nen, mit Durchzug, Besetzung rc.

Aus diesem folget nun, daß die neutrasLeute das offene und freye Commerciumden, mit beyden kriegenden Parteyen und k>w Landen, nicht nur allein mit solchenWaak^die eigentlich zum Krieg und Verstärckung ^Feindes nicht dienen; sondern auch mit solcl^M zum Krieg und Subsistenz der Armeen rMaster, oder Land nützlich und nöhtig si »7M Exempel: Waffen, Pferde, Provi</Schiffholz, Segeltuch, Seiler, Zelten, tUern sie nur ein gleiches Commercium tfjf55« , tsluf beyden Theilen, ohne UnterfllE^willigen und offen lassen; als wie dieBasel, m vorigen Kriegen, gegen die %^^uzosen gethan, als welchesgf *& w Nohtdurft in der Stadt

ist hingegen aber auch den kriegen^L- Kommen, dergleichen zum KÄklich zu bemächtigen undsibige wegzunehmen , wo sie solche ausserneutralen Territorio betreten; weil einern j *ten erlaubt ist, seinem Feind zu schaden, sorr mag, welches dann geschiehet, durch Awegnehmung dessen, so ihm nützlich und dAlich, dem andern aber nachtheilig und ßfi

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