i6o Eydgnoßisthe
schüft dergleichen vorzunehmen und zu ersu^"nit mehr iinderfangen solle, rc. Wann v«'allerhöchst gedachte Keyserl. Malest, beym^das besagte gemeine Xlll. Orth der EydS"^schüft nun so viel lange Zeit und Jahr rn k^lellione vel quasi eines freyen und außgezo^neu Standes gewesen; als haben sie obgew^Decl-rration Lxemptionis allergttädigst »Udieses Decreti zu ertheilen bewilligt/ und p c LKeyserl. Gesandten anbefohlen, solches M,.,,tem Bürgermeister Rudolfs Wettstein a>'^händigen, und verbleiben allerhöchst gedü"DKeyserl. Malest denselben sambt und so»^mit Keyserl. Gnaden wohl gewogen. mUeber dieses wurde zuGunften der Eydg" ^schast ein ausdrücklicher Artickel dem ^dens-Jnstrument einverleibet/ welcher also otot r
Evr- Nachdem auch die Röm. Keyserl. DEyschüft im aufs lenige, in Nahmen der Statt Bap/zllsantzer Eydgnoßschafft, bey Ihrer 3J1&gncbett gegenwertiger Friedens-Handlungringe- neten klenipotentl-irüs, eingebrachte Klag ^Woffen. Cessent) etliche von der Keyserl. Cammet'^der die Statt Basel und andere Orth der ^gnoßschafft/ deren Bürger und Undertya ^außgelassene Proceß und ExecutionsMau^xnach eingeholtem Raht und Gutachteu^^Reichs-Standen, durch ein absonderllchv ^cret vom 14 . May/ des jüngst abgelE ^Jahrs, erklärt; daß vorerwehnte Stattund übrige Eydgnoßische Cantonen i»und Gewähr völliger Freyheit und EreE^,