Band 
Zweyter Theil.
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Eydgnoßische

geist- oder weltlich, so bey diesem Kriegswe^nit intereffirt, noch eintwederer Partheyhänqig gemacht, erklagen, daß thmenige, wider Kriegs-Gebrauch, auchRewl"'Billichkeit, gewaltthätig wäre entftembd^oder er, in andere Wege an dem SeM'^beschädiget worden ; solle die Sach, wie a»das, so in währendem Anstand, einem o",dem andern Theil geraubt oder entführt, r»unpartheyischenRechten gleichfahls gew>e>',_übriges alles aber, durch die Anmestiao 1deckt, tod und ab seyn. jfi

z. Sollen zu würcklicher Vollziehung UFriedens, die Völcker ein und andererohne Verzug abgeführt, beurlaubt, die iliw« yrender Unruhe uffgeworffenenSchantzen» jjandere neue Fortificationi Merck wieder» ,geschliffen, alle eingenommenePlätz und^ther von aller Besatzung erlediget und rr>^tuirt, das Thurgöw und dessen RegieruWalten Stand gesetzt, beyderseits Gesangesgen Bezahlung billichmäßiger Atzung/Ranzion und Entgelt,auff freyenFußder Modus aber,wie die Schantze» und«'A,deute neue'Forlifications-Werck,ein und«' ^0cfc()Uficu/t)i6 OcttK clwcuif /an welchen Orthen der Anfang gemacht ' s,den solle, den ohnpartheyischen Orthen, ,che jemanden darzu verordnen mögen,) j „j>gestellt; hiernebent der freveKauffHande»L,Wandel allerOrkben undEnden wieder 8*net,und den Commercien undKummeri^^,ten der Lauffwie von Alters hero und vor ^

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