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Epdgnoßische
Handei GerichtS^Angehörige, auf dem See tfsÄm" Cvst. fuhren etnigeCostnitzer-Bürger mit[J52J Hand auf sie aus, schössen auf sie, undschast auf ten fünf darvon gefangen in die Stadt-dem See. nun die im Tburgöw regierende Lov»-hiervon Nachricht erhalten, waren $dieses von der Stadt Costnitz unbefugt Ljtendirenden Dominü auf demsehr empfindlich, liessen demnach inchtven nachschlagen, was für Documen^ ^fer Sache halben vorhanden seyn möchte?^sich dann heiter erfunden, daß jeweilcnfei und Verbrechen, die sich an der Tbl"- ,Mi-sche Seite des Boden - Sees begebtli ^zugetragen, von den, Landvogt imabgestraft worden. Man ermangelte^der^,den nicht, Lobt. Stadt Costnitz zuzuMU,,;und wegeri diesesAttentats sich zues vermeynte aber dteseRecht zu haben.-^^>.auf kamen die 7. imThurgöw regierenve^^,,,Orte irwApril An. ,68i. zu Zug zuEaFUnd schrieben von dar aus Lobl. Stadtnochmals ernstlich zu, mit Begehren 0 pte ihre um diese prätendiere Jurisdtet'v' ^bendeOocuments innerhalb! 4 .Tagenschwärt vorweisen, damit man nichtget werde, auch zurGewalt zu schreiten.dem aber hierauf der Herr Baron von ^ Msee, Ober-Oefterreichifther geheimer, in dieser Sache bemühet,wurde aufd^^BaufRei^ Reichenau eine Conferenz angestellt, da Mchenal, abgedachte Lobl. Orte mündlichdeßwegen, auf was Weise die Ober-Herrlichken
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