Band 
Zweyter Theil.
Seite
497
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Bunds - und Staats - Historie. 497

j Weil auch Zürich, nebst dem Toggenbur-Men Land - Raht zu ihrer Sicherheit für nö-M erachtet , die Stadt und Grafschaft Utz-Ach zu besetzen; als haben sie ihre Völcker da-gehen lassen. Die Utznacher krümten sich^uch nicht lana, sondern ergaben sich stracks in^Züricher Protektion.

2, Nicht minder ergab sich die oben an demMich-See gelegene Stadt Rapperfchweil, als^ vernommen, daß Zug und Schweiß sich de-tirf to0n Zürich submittirt haben, und die Zü-Mrjschen Völcker davor ankamen und selbige1' ."orderten. Die getroffene KapitulationQl, tet also:

flphV ^Daß sie, bey ihrer Cathol. Religion ohn-«Ändert auffewig, ohne Eintrag ihrer Geistli-und Kirchen- Güteren , Kloster-Pfründen0 Cvllaturen verbleiben sollen.te>. Daß ihnen, die habende Renten, Gül-^!.uud was sonst im Raht - und particular-^g>eren zu finden, überlassen, was aber inZeughauß sich befindet zur Defension deröenü ^doch, nach Disposition des jeweilig, von^y Oen hochlobl. Ständen dahin geordneteny^uniendanten verbleiben, das Schloß aberütmbr allem was darin» den vorigen& !? 1 # Örtftcn gehörig, beyden Hochlobl.?"ben zustehen solle.

V’ ^^en sie bey dem Bunds - Brieff cleten ' ^ 5 ^ 4 . erhalten, nnd bey übrigen Freyhei-cten g"En Übungen lind Statt - Rechts Pun-ben [ .guch Ambtyerwaltung seyn und verblei-l{ was ihnen seither so wohl von Ann.* Theil. Ij -szr.