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Bunds-und Staats-Historie. 499
jj^tn halten, und was ferner möchte tractirtwerden, darvon sich nicht abzusönderen.
2 . Alle in ^rmi8 befindliche Trouvpen ab-Marschieren, und an keinem anderen Orth, wi-°cr beyde Cantons feindlich handlen lassen.
^ ^-Niemand, durch ihr Land und Bottmäs-Weit, wider gedachte beyde Lobll Cantons'Endlich agiren zu können , Paß geben.
1 4. DiePäß und Posten in der Schindellegi,M'den und dem Hurderfeld , sambt demschloß Pfefferkorn, (jedoch dieses letstere mit^tbehalt Ihr Fürstl. Gn. zu Einsiedlen Ha-nden Rechten,) abzutretten, und den Züricher5, Luppen zu besitzen überlassen, auch denen, "gelegten Trouppen, umb leydenliche Zah-""3 alles zureichen.
Ä Bey Ratification des Instruments drey>e Pfands - Männer von Lobt. Standschweiß genahmst und geordnet außzuliefern.y>ee', Die Guarnifon aiiß Rappersibweil ab-fuhren, niemanden Zufuhr, oder Zusatz ge-i,wegen Zürchifcher Besitzung aber, ei-Kündigen Termin zur Unterredung mit,,fstkn darinnen commandirenden Ofstciersß^.Burgerschafft zu haben, und fahls diese,S?urzl, nicht verstehen walten, der Cantonht-,Akitz die siinigen herauß zuziehen, nachge-he *!'• ^eder der Statt noch der Guarnifon,jy Längste Aßiftentz zu leisten, oder Vorschub6m Lvbl. Stand Zürich aber, ohne denj^chweitz hierunter zu beladen, offensiv«;'ch-^der verfahren möge.
* "wie Violationes Ullb