Band 
Zweyter Theil.
Seite
501
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Bunds -- und Staats - Historie. ?oi

(i“? 1 1 8 . Iul. jüngfthin, damahls würcklich be-

g, . er, underschrieben und besieglet; deßglei-

Schweitz, Underwalden und Zug sambt„pufferen Ambt, welche, selbiger Zeit, sich dar-Nicht verstehen wollen, dißmahlen, in krafftMender Vollmacht, sich dahin erklären, daß? 0 lger von ihnen sambtlichen auch angenom--v,n und beliebt seyn, deine auch, in allen seinenMeten und Articklen, völlig nachgelebt und" gethan werden solle.

di 2. Daß, an statt in besagtem Instrument ,U Atarch-und Sönderlmgs-Linie in den freyenyMern undenher dem Closter Hermetschwyl,lva. alb Sarmenstorff, hinüber auff Fahr-frugen angesetzt wäre; dieselbe von Lunckho-auff Fahrwangen gezogen werden solle:

h. ,, oaß, was undenher dieser Linie, denen bey-

bl. Orthen Zürich und Bern allein (mitGehalt Lobl. Orths Glarus habendentz,.Ate»,) verbleiben; was aber, ob dieser er-£W 11 Marchlinie, den 7. regierenden Lobl.»ij e "^n zu dienen; und anbey diesere Marchli-W als wie im ersten Instrument verse-bedellten; sondern einem jeden seinwie zuvor, verbleiben; und damit deß-*iMt a h streit erfolge, dieser Distrikt, vonsvil'""'nach Nohtdurfft außgcmarckt werden^ Dann solle auch

üb^.Beydkl, Lobl. Ständen Zürich und BernEtn Au bleiben, (jedoch mit Vorbehalt Lobl.

Glarus habenden Rechten) die Stattbyd^sthweil samt der Druck, Hoffund ZollZugehordt, nach Inhalt der den i.

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