Band 
Zweyter Theil.
Seite
533
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Bunds - und Staats - Historie, szz

ÄnsAn. i52r. geschlossener Bündnußenthal-N und, setzen wollen; die Eydgnoßschafft allen^cours, Gunst und Hülff abschlagen werde,Tone einigen Respect für jemand, wer er seye,vas Stands und Dignitet immer seyen oderIS? Lunten diejenige, welche obigen Succurs'd Hülff begehren wurden.hj* 3 .‘ Wann es geschehen wurde, daß der Kö-3 Herr Delphin oder die Könige ihre Nach-j^teip^vie auch der Eydgnoßische Stand, znf/., n gemeinen Besten erachteten, sambtlichett. M Krieg zu führen wider andere Potentzen,man übercin kommen, wie und auff wasMle man wider den allgemeinen Feind sichfeh,? alten solle, und so der Krieg einmahl offen^ird, verpflichten sich beydseitige Par-stilift lls keiuen Friedens - Treve-oder Waffen-'r„.,!lands-Vortrag, änderst als einmükhig an-er^u, also daß man keinen eingehen wird,d», evedm,n so wohl von dem alsdann regjercn-ljxh^onig, als dem Eydgnoßischen Stand be-

Die Eydgnvssen werden als Regnico-iw' oder natürliche Einwohner geachtet wer-W' ®, n & als solche in den: Königreich und in'öes Honigs Bottmäßigkeit stehenden Landend'Aubaine, (Recht der heimfallcn-bg^utcren,) befreyet seyn, so fern sie ihrefeit sie mit Bewilligung ihrer Obrig-

öeg "U lyrem Land gezogen, bescheinen wer-1lc lverden gleich denen Eingebohrnensi>ain, a " °^ cc Mittel bekommen können, und> te eines Handwercks oder Profeßion'L l 3 sind,