Band 
Zweyter Theil.
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545
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Bunds - und Staats - Historie. 545

2. Die Bischöffe von Basel , Genff und. f -ctusamie, sollen in ihn alte Thumb-Kircheir... wiedernmb eingesetzet werden.

. z. Das Fürßenthumb Neuf-Chatel solleeinem Printzen auß Franckreich eingegebenwerden.

. 4. Der Abt von St. Gallen solle abgesetztein anderer von dem Convent erwöhlet , undu)m dessen Land mit dem Toggenbnrg gegebenwerden.

. s. Die Catholischen sollen in die Gemein-^ 'Mfft derjenigen Länderen , die sie im leistenA-sieg verlohren , mit Güte oder mit Gewalt,""ederumb eingesetzet werden.

Das Thurgöw nebst der Graffschafft^vburg solle dem Keyser zugestellet werden.^ 7 . Das Königreich Sicilien solle einembayrischen Prirrtzen abgetretten werden.stf Die Eintheilung in der Schweiß solleM gemacht werden, daß ein jeder von denen^" 1 . Cantonen eine gleiche Portion Land ha-

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> Die Exeeution dieser Artickeln hätte dcnPm«tOctyb. An. i 7 is. ihren Anfang nehmen Ang?rn / und zwar also: Der Herzog von Sa-necke

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solte Genf auf einer und der König inSchwer«'Zr/^ckreich auf der andern Seiten, wie auch,, tel r angreifen; Der Churfürst zuW ^ber, samt den Cathol. Orten, sol-Basel, Schafyausen und St.

!^en anfallen.

erhielte ermeldtcr Canton Bern dieBriefs, den der Graf de LueTheil. Mm an