Band 
Zweyter Theil.
Seite
554
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Eydgnoßische

Character sich zusammen gethan, ünd verm^telstGOttes gnädiger Leitung und unermüdeterArbeit, die machen so weit gebracht, daß!'"zu Herstellung eines GOtt gebe beständige"immerwährenden Friedens, auch EydglEscher Treu und Freundschafft, folgende W*ckel zu Papyr gebracht, und in Krafft naEhends erhaltenen Gewalts, auff willkührMRatifikation allerseits hoher Oerren Princip"len underzeichnet. ^

1. Daß ein jeweiliger Fürst und Abt zu j

Gallen der natürliche Ober - und LandhM'Toggenburg heissen und seyn solle, anct>Landleuth im Toggenburg demselben gew»vvliche Huldigung und Pflicht leisten; jedoa)so, daß besagte Toggenburgische LandleutV ^allen ihren habenden Freyheiten und RE' ymen beständig und unqehilldert verbleiben. U'ist das in Streit gekommene verglichen ^%den, wie hernach von einem Puncten an Banderen folget. „ { a*

2. Der Land-Raht solle in 60. Manhen, als zo. von Catholischer und 3 °* JLEvangel. Religion, dieselben aber auß allen^,ninen des Lands von den Gemeinden telv"wöhlt, auch so lang ste sich wohl halten, t * 1Verwaltung ihrer Stellen tauglich sind /abgeendert werden; demselben auch

einen Obmann dieses Land - Rahts und JJJ,,Statthalter. Item Seckelmeiftere,Statthalter, mit Alternatio» underReligionen, Schreibers, Commissanos

Botten, aber in gleicher Anzahl, ftlbstc".^^

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