Verzeichnis
§ 479 - Eine Schlucht so zu verschanzen, daß ein Durchgangbleibe.
- 48 o. Die Oefnung eines Grundes zu verschanzen.
H/. Hauprstück.
Von Verschanzung der Flüsse.
§- 48 r. Wie sich in Ansehung der Brücken zu verhalten.
' 482. In steinerne Brücken Minen zu legen, ist ungewiß.
- 48z. Hauptregel bey Verschanzung der'Flüsse.
» 484. Wie die Verschanzung bey einem Flusse anzubringen.
' 485. Dem Feind den Uebcrgang zu verwehren, ist schwer.
- 486. Wie Brücken und Führten zu verderben.
- 487. Vorsicht wegen der Buchten der Flüsse.
- 488. Wie der Fluß durch Corps zu besetzen.
- 489. Wie weit man den Fluß vertheidigen kann.
» 490. Diese Corps müssen Gemeinschaft unter sich haben.
» 491. Haupt-Sammelplatz.
- 492. Vorsicht, um nicht überfallen zu werden.
- 49z. Wie sich bey Allarm zu verhalten.
' 494. Wie man sich zusammen und zurück zieht.
n/s. Haupcstück.
Von Verschanzung der Kirchhöfe, Meyerhöfeund Landhäuser.
§ 495. Von ihrer Befestigung überhaupt.
- 496. Vor ihnen hat eine Erdverschanzung den Vorzug.
' 497 > Falle, die es nöthig machen, sich in Gebäuden zu ver-schanzen.
- 498 . Jede Mauer in Vertheidigungs-Stand zusetzen.
- 499 - Die Eingänge zu versperren.
- 500. Von den Tambours.
- 501. 502. Eine Mauer durch Graben und Anwurf zu be-
festigen.
- 50z. Wenn Graben inwendig zu machen.
- 504. Wie bey einer Mauer Batterien anzubringen-
- 505. Schießlöchcr in den Mauern anzubringen.
- 506. Wie Echafaudagcn zu verfertigen.
- 507. Ein Haus oder Kirche zu befestigen.
- 508. Wie der Rückzug vom Kirchhof in die Kirche zu versi-
chern und auszuführen.
- 509. Wie sich in der Kirche zu vertheidigen.
§.510.