r6 I. Theil. Hl. Hauptstück.
feindlichen Gegend gesagt worden, als auch, was noch künss.tig, wenn:ich von eigentlichen Aufnehmen handeln werde,vorkommen wird.
§. 2z. Ist die Festung bereits eingeschlossen, und dieLaufgräben eröfnet, so thut man besser, zu Fusse aufzu-nehmen.
Es ist nicht gewöhnlich, auf einzelne Personen mitStücken zu feuern, allein bey den Ingenieurs leidet dieseseine Ausnahme. Wenn dahero die Büchsenmeister einerFestung einen, wenn er auch zu Fuß ist, die Gegend umdie Festung besehen, ja wohl gar zeichnen sehen, so lassensie es auf etliche Stückschüsse nicht ankommen; Wenigstensist diese Ehre mir mehr als einmal wiederfahren, allein es istauch nichts leichters, als einer Stückkugel auszuweichen, zu-mal wenn man zu Fusse ist. Denn wie bekannt, zielet derSchütze, es sey mit Stücken oder kleinen Gewehr, (wovon aberdie Rede hier gar nicht ist, weil es lächerlich wäre, ihn aus.weichen zu wollen,) auf den halben Mann, das ist, er faßtden Reiter bey der Brust des Pferdes, und den Fußgän-ger auf den halben Leib. Wenn nun der Büchsenmeister ei-nen, der reitet oder gehet, schießen will, so macht er seinGeschütz bis zum Aufhauen (oder Zünden) zurecht, undrichtet es ein ziemlich Stück noch vor, nemlich auf einenPlatz, wo er, nach der Linie seines Ganges, hinkommenmuß. Nunmehro überschlägt er in Gedanken sowohl dieZeit, die die Stückkugel, auf den bemerkten Fleck zu körn»men, nöthig hat, als auch die Zeit, in welcher sein Feind,vermöge seines langsamen oder hurtigen Schritts, hinkom-men wird, diese vergleicht er mit einander, und wenn er nur nochso viel Schritt, oder vielmehr Zeit hat, als die Stückkugel da-hin zu kommen bkbucht, so giebt er Feuer. Es sind daher folgen-de Vortheile in Acht zu nehmen, um nicht getroffen zu werden.
i) Muß man niemals, man sey zu Pferd oder zuFuß, einerley Gang oder Schritt halten, vielweniger lang?stille stehen, um die Büchsenmeister in ihrer Beurtheilungder Zeit irre zu machen.
' r) Muss