268
H. Theil. XXII. Hauptstück.
§. 504. Sollen bey denen, bisher beschriebenen Ak'ten, von angeschütteten Mauern, Bettungen fürs Gesch"?mit angebracht werden, so kann dieses auf zweyerley Artschehen.
r) Man bricht nicht allein eine Schießscharte vo"gehöriger Weite durch die Mauer, sondern auch mit durv)die angeschüttete Brustwehre auf nemiiche Art, wieSchießscharten auf Batterien einschneidet. Weil hierdurchaber an diesen Orten dem Feinde, wenn man sich verschoß»/das Ersteigen der Mauer erleichtert werden könnte, so kau"man den Graben, an dieser Seite, etwas tiefer und breitemachen, hat man aber den Graben innewendig an der Ma"*er angebracht, so kann man da, wo das Stück hinzusteht"kommt, innewendig keinen Graben machen, und weil diesigOrt noch leichter, als im ersten Fall, zu ersteigen, so mußman, so weit die Oefnung der Mauer gehet, außen eine"ziemlich tiefen und breiten Graben machen. Bey dieser Ar'beit hat man wenig vor die Arbeiter zu besorgen, weil m""sie, wenn der Feind anrückt, leicht, durch die Oefnung vo"der Schießscharte in der Mauer, herein bekommen kann.
2) Man kann auch, wenn zumal die Mauer nicht all'zu hoch, vermöge erhöheter Bettungen über Bank schiefst"'welche Bettungen im XII. Hauptstück bereits abgehandeltworden, und welche man hier von denen Steinen der abg^brochenen Mauer und von der Erde aus dem Graben M^chen kann. In diesem Falle, nemlich bey Vertheidig^eines Gartens oder Kirchhofs, würde ich sie den eingeschalttenen Schießscharten vorziehen, weil man von ihnen dasFeld weiter bestreichen, und das Stück nach allen Se'^"richten kann, auch die Mauer oder Brustwehr dadurchgeschwächet wird; denn außer ihr hat der Feind wenigderniffe zu übersteigen.
§« ;oz. Kann oder will man aber gar keinen Anstb"^und Graben um die Mauer machen, so bricht man blosSchießlöcher (OenAux) durch, und macht, wenn man ^ren r Reihen über einander anbringen, L§. 6. und 8-