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Militairisches Taschenbuch zum Gebrauch im Felde / aufgesetzt von G. Scharnhorst
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44
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44 Erste Abtheil. Zweyter Abschnitt.

kann, füttert. Zn jedem Falle muß man Vedettenoder Avertissementspostcn zu Fuß aussetzen und nurdie Hälfte füttern lassen §. ig. Will man sich inder Nacht ausruhen, oder erfordert die Witterung, daßinm^sich des Dachs bedienen muß: so rückt man in einabMegenes Haus, welches man erst durch ein paarMann recognosciren lassen. Man bewacht aber alstdann einen jeden im Hause, damit man nicht verrathenWird. Man rückt auch nur erst, nachdem es finster ist,in dasselbe, und läßt, wenn es möglich, den Hof vettschließen, die Eingänge durch ein paar Mann bewachenund bleibt immer bereit auszurücken, oder läßt auch eitum Theil aufsitzen oder bey den Pferden.

H. 40. Nachricht vom Feinde.

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Erhält man durch die Landleute, welche man in der ^Nacht durch einige Mann aus den abgelegenen Häusernder Dörfer nach §. 9. b. heimlich holt. Diese müssendie Förster, Prediger, Bothen, Hirten rc. anzeigen, >welche von dem Feinde Nachricht haben können, welcher >man sich alsdann auf eben die Art bemächtiget. Man >

führt sie, so lange es möglich ist, nicht zum Detasche« '

ment, behält sie bey sich, und bedrohet sie. Sie dienenzugleich zu Bothen. 1

§. 41. Allgemeine Beobachtung, um nichtaufgehoben zu werden.

s) Die Geschichte des siebenjährigen Krieges kiel fert mehrere Beyspiele, wo iman auf heimlichen Märt